Auslöser für das Verfahren:Ein Bauarbeiter führte auf der oberen Ebene eines Parkhaus-Neubaus Bewehrungsarbeiten durch. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte durch eine ungesicherte Deckenöffnung auf das fast 3 Meter darrunterliegende Parkdeck. Wegen eines Schädelbasisbruchs und weiteren schweren Verletzungen musste er mehrere Wochen im Krankenhaus behandelt werden.Kurzbeschreibung:Verfahrensgang:Den SiGeKo wird vorgeworfen, sie hätten es als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator unterlassen, die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen vor Arbeitsbeginn konkret mit den ausführenden Firmen festzulegen und abzustimmen.
Amtsgericht Obernburg, Strafbefehl von 03.2002 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:Tenor:Das Amtsgericht Obernburg setzte in einem Strafbefehl1) gegen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wegen fahrlässiger Tötung gemäß § 229 StGB eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen fest, deren Höhe einkommensabhängig € 70,– betrug.