Straf- und Ordnungswiedrigkeiten gegen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Gerichtsverfahren:

Strafrechtliche Aufarbeitung nach Absturz eines Eisenflechters auf Parkhaus-Baustelle:

Auslöser für das Verfahren:
Ein Bauarbeiter führte auf der oberen Ebene eines Parkhaus-Neubaus Bewehrungsarbeiten durch. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte durch eine ungesicherte Deckenöffnung auf das fast 3 Meter darrunterliegende Parkdeck. Wegen eines Schädelbasisbruchs und weiteren schweren Verletzungen musste er mehrere Wochen im Krankenhaus behandelt werden.
Kurzbeschreibung:

Den SiGeKo wird vorgeworfen, sie hätten es als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator unterlassen, die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen vor Arbeitsbeginn konkret mit den ausführenden Firmen festzulegen und abzustimmen.

Verfahrensgang:
Amtsgericht Obernburg, Strafbefehl von 03.2002 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
Tenor:

Das Amtsgericht Obernburg setzte in einem Strafbefehl1) gegen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wegen fahrlässiger Tötung gemäß § 229 StGB eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen fest, deren Höhe einkommensabhängig € 70,– betrug.