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Schlägerei/-en


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Gerichtsverfahren:

Anerkennung einer Schlägerei als Arbeitsunfall:

Auslöser für das Verfahren:

Ein 45-jähriger, in Berlin angestellter Bauleiter geriet im Februar 2020 während der Arbeitszeit in eine Schlägerei vor dem Betriebsgelände. Nach der Rückkehr von einem beruflichen Termin konnte er nicht auf das Gelände fahren, weil die Einfahrt durch einen Lkw blockiert war. Der Lkw-Fahrer fuhr auch nach mehrfacher Aufforderung nicht beiseite. Der Bauleiter musste sein Auto vor dem Betriebsgelände stehen lassen und dieses zu Fuß betreten.

Kurze Zeit später ging er wieder zu seinem Wagen zurück, um einen neuen betrieblichen Termin wahrzunehmen. Als er seine Autotür öffnete, wurde er vom Lkw-Fahrer als „egoistisches Arschloch“ beschimpft. Der Bauleiter schlug die Wagentür wieder zu und ging zu dem Lkw-Fahrer, um „die Sache auszudiskutieren“.

Im Verlauf des Streits schlug der Lkw-Fahrer dem Bauleiter ins Gesicht. Dieser erlitt eine Mittelgesichtsfraktur und musste operiert werden. Nachdem die gesetzliche Unfallversicherung den Vorfall nicht als Arbeitsunfall anerkennen wollte, erhob er Klage vor dem Sozialgericht Berlin.

Kurzbeschreibung:
Der Bauleiter beantragt nach einer Schlägerei mit einem LKW-Fahrer die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, der zuständige Unfallversicherungsträger beantragt die Ablehnung des Antrages.
Verfahrensgang:
Sozialgericht Berlin, Urteil von 02.2023 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
  • Kehrt eine als Beschäftigte im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherte Person auf dem Weg zu ihrem PKW nochmals um, um einen Dritten, der die Einfahrt zu seiner Arbeit versperrt, aber nicht sein Wegfahren behindert, zu ermahnen, ist dies eine privatnützige Tätigkeit. Da diese Tätigkeit objektiv nicht mehr Betriebszwecken dienlich ist, steht die versicherte Person nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie bei der anschließenden Auseinandersetzung verletzt wird.
Tenor:
  • Die Klage wird abgewiesen.
  • Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

GUID: BA935B0C
Stand: 15.06.2025
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

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