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Stoßbeanspruchung/-en
Kurzbeschreibung:
Die Stoßbeanspruchung bezieht sich auf die plötzliche und kurzzeitige Einwirkung einer externen Kraft auf ein Objekt oder Material.Gerichtsurteile
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GUID: 3484E07B
Stand: 08.05.2024
details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner