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Deutsche Gesetze

Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)


Gesetze (Bund) | Stand: 31.08.2015 (in Kraft)
Volltext: ADRG

Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)


Gesetze (Bund) | Stand: 20.07.2022 (in Kraft)
Volltext: AEntG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)


Gesetze (Bund) | Stand: 19.02.2022 (in Kraft)
Volltext: AGG

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)


Das Arbeitsschutzgesetz regelt die
  • grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers wie z.B.:
    • Gefährdungsbeurteilung,
    • Unterweisung der Beschäftigten,
    • Erste-Hilfe und Notfallmaßnahmen,
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge,
und
  • die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie
  • die Überwachung des Arbeitsschutzes durch die staatliche Arbeitsschutzaufsicht.
Es legt auch die Rangfolge der Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip) fest:
  • erst technische Schutzmaßnahmen,
  • dann organisatorische Schutzmaßnahmen und
  • zum Schluss erst die personenbezogenen Schutzmaßnahmen.
Gesetze (Bund) | Stand: 31.05.2023 (in Kraft)
Volltext: ArbSchG

Arbeitszeitgesetz (Arbeitszeitgesetz - ArbZG)


Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland regelt die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern und soll ihre Gesundheit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit schützen.

  1. Höchstarbeitszeit: Die tägliche Arbeitszeit darf in der Regel acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt acht Stunden pro Tag nicht überschritten werden.

  2. Pausenregelungen: Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden muss eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden sind es mindestens 45 Minuten.

  3. Ruhezeiten: Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen. Diese Ruhezeit kann auf bis zu neun Stunden verkürzt werden, wenn die folgende Arbeitszeit nicht verlängert wird.

  4. Nachtruhe: Zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr dürfen keine Nachtarbeitnehmer beschäftigt werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme vor. Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf zusätzliche Schutzmaßnahmen und Gesundheitsvorsorge.

  5. Sonn- und Feiertagsruhe: Die Beschäftigung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegt eine Ausnahme vor. Ausnahmen gelten beispielsweise für bestimmte Branchen wie Gesundheitswesen, Gastronomie und Verkehr.

  6. Jugendarbeitsschutz: Für Jugendliche gelten besondere Regelungen, die ihre Gesundheit und Entwicklung schützen sollen. Dazu gehören Begrenzungen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sowie Ruhepausen und Ruhezeiten.

  7. Überstunden: Die Anordnung von Überstunden ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, zum Beispiel in Not- oder Ausnahmesituationen. Überstunden müssen grundsätzlich durch Freizeit ausgeglichen werden.

Das Arbeitszeitgesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmer und legt klare Grenzen für die Arbeitszeiten fest, um Überlastung und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

Gesetze (Bund) | Stand: 22.12.2020 (in Kraft)
Volltext: ArbZG

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG)


Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die
  • Bestellung,
  • Anforderungen,
  • Unabhängigkeit,
  • Zusammenarbeit und
  • die Organisation des Arbeitsschutzausschuss von
    • Betriebsärzten,
    • Sicherheitsingenieuren und
    • anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit
Diese Vorschrift gilt für alle privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereiche, einschließlich
  • gewerblicher,
  • landwirtschaftlicher,
  • kaufmännischer,
  • verwaltungsmäßiger sowie
  • dienstleistungs- oder ausbildungsbezogener,
  • kultureller und
  • Freizeittätigkeiten und anderer.
Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu sorgen.
Dies schließt die
  • Beurteilung und
  • Vermeidung von Risiken,
  • die Entwicklung eines umfassenden Sicherheitskonzepts und
  • die angemessene Unterweisung der Arbeitnehmer ein.
Arbeitgeber müssen auch einen Verantwortlichen für
  • die Vermeidung von Gefahren am Arbeitsplatz ernennen,
  • Maßnahmen zur
    • Ersten Hilfe,
    • Brandbekämpfung und
    • Evakuierung der Arbeitnehmer treffen, die Risiken, denen bestimmte Arbeitnehmergruppen ausgesetzt sind, evaluieren und dafür sorgen, dass die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Sie müssen den Mitarbeitern und/oder ihren Vertretern alle relevanten Informationen
  • zu möglichen Gefahren für Gesundheit und Sicherheit sowie
  • über die Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren zur Verfügung stellen.
Dieses Gesetz wird durch die DGUV Vorschrift 2 weiter konkretisiert.Gesetze (Bund) | Stand: 20.04.2013 (in Kraft)
Volltext: ASiG

Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG)


Gesetze (Bund) | Stand: 04.12.2022 (in Kraft)
Volltext: AtG

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG)


Gesetze (Bund) | Stand: 31.01.2023 (in Kraft)
Volltext: AÜG

Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (Ausgangsstoffgesetz - AusgStG


Gesetze (Bund) | Stand: 03.12.2020 (in Kraft)
Volltext: AusgStG

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Umsetzung und Durchführung anderer Rechtsakte der Europäischen Union in Bezug auf Bauprodukte (Bauproduktengesetz - BauPG)


Gesetze (Bund) | Stand: 27.07.2021 (in Kraft)
Volltext: BauPG

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)


Gesetze (Bund) | Stand: 16.09.2022 (in Kraft)
Volltext: BetrVG

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)


Gesetze (Bund) | Stand: 14.03.2023 (in Kraft)
Volltext: BGB

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BimSchG)


Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist eine zentrale gesetzliche Regelung in Deutschland, die den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Einwirkungen sicherstellt. Das Gesetz bildet die Grundlage für zahlreiche Verordnungen und Regelwerke, die den Umweltschutz in verschiedenen Bereichen regeln.

Das BImSchG hat das Ziel, menschliche Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Einflüssen zu schützen und eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen. Es ist ein wichtiges Instrument, um Umweltbelastungen zu begrenzen und Umweltqualitätsziele zu erreichen.

Ein zentraler Bestandteil des BImSchG ist die Regelung von Genehmigungsverfahren für Anlagen, die potenziell schädliche Emissionen verursachen können. Für bestimmte Anlagen, wie zum Beispiel Industrieanlagen oder Müllverbrennungsanlagen, ist eine Genehmigung erforderlich, die nur erteilt wird, wenn die Anforderungen des BImSchG und anderer umweltrechtlicher Vorschriften eingehalten werden.

Das Gesetz legt auch Emissionsgrenzwerte fest, die bei der Genehmigung von Anlagen berücksichtigt werden müssen, um sicherzustellen, dass die Umweltbelastungen auf ein vertretbares Maß begrenzt werden. Diese Grenzwerte werden regelmäßig überprüft und an den Stand der Technik angepasst.

Neben der Regelung von Industrieanlagen befasst sich das BImSchG auch mit anderen Quellen von Umweltbelastungen wie Verkehr, Gewerbe und Haushalte. Es legt Maßnahmen zur Verminderung von Luftverunreinigungen, Lärmbelastungen und anderen Umweltbeeinträchtigungen fest und regelt die Überwachung und Kontrolle von Emissionen.

Das Gesetz enthält auch Bestimmungen zum Schutz besonders schutzbedürftiger Bereiche wie Naturschutzgebiete oder Wohngebiete. Es sieht vor, dass bei der Planung und Genehmigung von Anlagen deren Auswirkungen auf die Umwelt und die betroffenen Menschen berücksichtigt werden müssen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des BImSchG ist die Bürgerbeteiligung und Transparenz. Es sieht vor, dass die Öffentlichkeit frühzeitig über geplante Vorhaben informiert wird und die Möglichkeit hat, Stellungnahmen abzugeben. Dies soll sicherstellen, dass die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger angemessen berücksichtigt werden.

Das BImSchG legt außerdem die Zuständigkeiten verschiedener Behörden fest, die für die Umsetzung des Gesetzes verantwortlich sind. Dazu gehören in erster Linie die Bundesländer, die für die Genehmigung und Überwachung von Anlagen zuständig sind, sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das für die Weiterentwicklung des Umweltrechts auf Bundesebene verantwortlich ist.

Die Einhaltung des BImSchG wird von den zuständigen Behörden überwacht, die bei Verstößen gegen die Vorschriften des Gesetzes Sanktionen verhängen können. Dies können zum Beispiel Bußgelder oder die Anordnung von Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes sein.

Insgesamt ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz ein zentrales Instrument des Umweltschutzes in Deutschland, das dazu beiträgt, die Umweltbelastungen zu begrenzen, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.Gesetze (Bund) | Stand: 26.07.2023 (in Kraft)
Volltext: BimSchG

Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz - BNichtrSchG)


Das Bundesnichtraucherschutzgesetz legt bundesweit einheitliche Regelungen zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens fest. Die wichtigsten Punkte sind:

  1. Grundlegende Rauchverbote: Das Gesetz verbietet das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe, der Pflegeeinrichtungen und der Kindertagespflege.

  2. Rauchverbote in gastronomischen Betrieben: Das Rauchen ist grundsätzlich in allen gastronomischen Betrieben untersagt. Ausnahmen gelten nur für abgetrennte Raucherräume, die speziellen Anforderungen entsprechen.

  3. Kennzeichnungspflicht: Rauchverbote müssen deutlich sichtbar durch Piktogramme oder andere geeignete Maßnahmen gekennzeichnet werden.

  4. Schutz von Kindern und Jugendlichen: Das Gesetz verbietet das Rauchen in Fahrzeugen, wenn sich dort Kinder oder Jugendliche befinden. Ausnahmen gelten, wenn das Fahrzeug für den öffentlichen Personennahverkehr oder für Fahrten im Familienkreis genutzt wird.

  5. Bußgelder: Verstöße gegen das Bundesnichtraucherschutzgesetz können mit Bußgeldern geahndet werden.

Das Bundesnichtraucherschutzgesetz zielt darauf ab, Nichtraucher vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens zu schützen und die Akzeptanz des Nichtrauchens in der Öffentlichkeit zu fördern. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für alle öffentlichen Einrichtungen und gastronomischen Betriebe verbindlich.

Gesetze (Bund) | Stand: 09.06.2021 (in Kraft)
Volltext: BNichtrSchG

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)


Das Chemikaliengesetz (ChemG) ist eine wichtige gesetzliche Regelung in Deutschland, die den Umgang mit Chemikalien regelt und den Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet.

Das ChemG hat das Ziel, Gefahren durch Chemikalien zu minimieren und deren sicheren Umgang zu gewährleisten. Es basiert auf europäischen Richtlinien und Verordnungen und setzt diese in nationales Recht um.

Das Gesetz regelt unter anderem die Herstellung, Einfuhr, Inverkehrbringung, Verwendung, Lagerung, Transport und Entsorgung von Chemikalien. Es legt Anforderungen an die Kennzeichnung, Verpackung und Sicherheitsdatenblätter von Chemikalien fest.

Zu den zentralen Bestandteilen des ChemG gehören die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH-Verordnung), die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen (GHS-Verordnung) sowie die Pflichten von Unternehmen im Umgang mit Chemikalien.

Das ChemG sieht vor, dass Unternehmen, die Chemikalien herstellen, einführen oder verwenden, ihre Tätigkeiten anmelden und bestimmte Pflichten erfüllen müssen, um die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

Es legt auch die Zuständigkeiten verschiedener Behörden fest, wie zum Beispiel des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), des Umweltbundesamtes (UBA) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Darüber hinaus enthält das ChemG Regelungen zur Strafbarkeit von Verstößen gegen die Bestimmungen des Gesetzes und sieht entsprechende Bußgelder vor.

Insgesamt stellt das Chemikaliengesetz einen wichtigen rechtlichen Rahmen dar, um den sicheren Umgang mit Chemikalien zu gewährleisten und die damit verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren.

Gesetze (Bund) | Stand: 16.11.2023 (in Kraft)
Volltext: ChemG

Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln* (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz - EMVG)


Gesetze (Bund) | Stand: 23.06.2021 (in Kraft)
Volltext: EMVG

Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz - FPersG)


Gesetze (Bund) | Stand: 02.03.2023 (in Kraft)
Volltext: FPersG

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/426 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG (Gasgerätedurchführungsgesetz - GasgeräteDG)


Gesetze (Bund) | Stand: 27.07.2021 (in Kraft)
Volltext: GasgeräteDG

Gewerbeordnung (GewO)


Gesetze (Bund) | Stand: 20.07.2022 (in Kraft)
Volltext: GewO

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz - GG)


Das Grundgesetz (GG) ist Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Die Artikel des Grundgesetzes stehen über allen anderen deutschen Rechtsnormen. In ihnen sind unter Anderem die grundlegenden staatlichen System- und Wertentscheidungen festgelegt:
  • Die Würed des Menschen ist unantastbar,
  • Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
  • Alle Menschen sind gleich,
  • Freiheit des Glaubens,
  • Meinungsfreiheit,
  • Schutz von Ehe und Familie,
  • Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates,
  • Versammlungsfreiheit,
  • Recht auf Vereine und Gesellschaften,
  • Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis,
  • Freizügigkeit,
  • Freie Berufswahl,
  • Unverletzlichkeit der Wohnung,
  • Schutz des Eigentums und das
  • Asylrecht.
Gesetze (Bund) | Stand: 19.12.2022 (in Kraft)
Volltext: GG

Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG)


Gesetze (Bund) | Stand: 02.03.2023 (in Kraft)
Volltext: GGBefG

Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)


Gesetze (Bund) | Stand: 02.03.2023 (in Kraft)
Volltext: GüKG

Heimarbeitsgesetz (HAG)


Gesetze (Bund) | Stand: 16.09.2022 (in Kraft)
Volltext: HAG

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)


Gesetze (Bund) | Stand: 28.05.2021 (in Kraft)
Volltext: IfSG

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)


Gesetze (Bund) | Stand: 16.07.2021 (in Kraft)
Volltext: JArbSchG

Jugendschutzgesetz (JuSchG)


Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Deutschland legt Maßnahmen fest, um Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern.

  1. Altersgrenzen für den Konsum bestimmter Medien: Das Gesetz regelt Altersfreigaben für Filme, Videospiele und andere Medien. Es legt fest, welche Inhalte für welche Altersgruppen geeignet sind.

  2. Alkohol und Tabak: Das JuSchG regelt den Verkauf und Konsum von Alkohol und Tabakwaren. Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Kauf von alkoholischen Getränken untersagt. Für Tabakprodukte gilt ein Mindestalter von 18 Jahren.

  3. Ausgangszeiten: Das Gesetz legt fest, zu welchen Zeiten sich Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen. Es gibt unterschiedliche Regelungen für verschiedene Altersgruppen und Tageszeiten.

  4. Arbeitsschutz: Das JuSchG regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Arbeitswelt. Es legt fest, welche Arbeiten für sie verboten sind und regelt Arbeitszeiten und Pausen.

  5. Veranstaltungen und Partys: Das Gesetz regelt den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Veranstaltungen wie Konzerten, Diskotheken und Festivals. Es legt Altersbeschränkungen fest und regelt den Ausschank von Alkohol.

  6. Online-Medien: Das JuSchG regelt auch den Jugendschutz im Internet. Es gibt Altersbeschränkungen für bestimmte Inhalte und legt fest, welche Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ergriffen werden müssen.

Das Jugendschutzgesetz zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern, indem es klare Regeln für den Umgang mit Medien, Alkohol, Tabak und Arbeitszeiten festlegt.

Gesetze (Bund) | Stand: 09.04.2021 (in Kraft)
Volltext: JuSchG

Gesetz über den Ladenschluß (LadSchlG)


Gesetze (Bund) | Stand: 01.01.1970 (in Kraft)
Volltext: LadSchlG

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)


Gesetze (Bund) | Stand: 16.07.2021 (in Kraft)
Volltext: LkSG

Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG)


Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Deutschland regelt den besonderen Schutz von Müttern und werdenden Müttern während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in der Stillzeit.

  1. Anwendungsbereich: Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen, unabhängig von ihrer Beschäftigungsart oder -dauer.

  2. Beschäftigungsverbot: Werdenden Müttern ist es verboten, in den letzten sechs Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung und in den ersten acht Wochen nach der Geburt zu arbeiten. Nach einer Frühgeburt oder Komplikationen kann die Schutzfrist verlängert werden.

  3. Kündigungsschutz: Während der Schwangerschaft und bis zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Die Kündigung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.

  4. Arbeitszeitregelungen: Schwangere und stillende Mütter dürfen nicht in der Nacht arbeiten oder Überstunden leisten. Es gelten auch Regelungen zur Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen.

  5. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Arbeitgeber müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit von schwangeren und stillenden Frauen zu schützen, z.B. durch Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsbedingungen.

  6. Stillzeiten: Mütter haben das Recht, während der Arbeitszeit ihre Kinder zu stillen oder abzupumpen. Der Arbeitgeber muss dafür geeignete Möglichkeiten zur Verfügung stellen.

  7. Mutterschaftsgeld: Werdende Mütter haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird. Dieses wird für einen Zeitraum vor und nach der Geburt gewährt.

  8. Wiedereinstieg nach der Elternzeit: Nach der Elternzeit haben Mütter das Recht, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Der Arbeitgeber darf sie nicht benachteiligen oder ihnen schlechtere Arbeitsbedingungen bieten.

Das Mutterschutzgesetz zielt darauf ab, die Gesundheit von Müttern und ihren Kindern zu schützen und ihnen einen angemessenen Ausgleich zwischen Familie und Beruf zu ermöglichen.

Gesetze (Bund) | Stand: 12.12.2019 (in Kraft)
Volltext: MuSchG

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)


Gesetze (Bund) | Stand: 25.06.2021 (in Kraft)
Volltext: OWiG

Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)


Gesetze (Bund) | Stand: 27.07.2021 (in Kraft)
Volltext: ProdSG

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (PSA-Durchführungsgesetz - PSA-DG)


Gesetze (Bund) | Stand: 01.01.1970 (in Kraft)
Volltext: PSA-DG

Seearbeitsgesetz (SeeArbG)


Gesetze (Bund) | Stand: 20.05.2021 (in Kraft)
Volltext: SeeArbG

Strafgesetzbuch (StGB)


Gesetze (Bund) | Stand: 04.12.2022 (in Kraft)
Volltext: StGB

regelwerk/bund_ge.txt · Zuletzt geändert: 2023/04/10 18:14 von m.gerner

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