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ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
Kurzbeschreibung:
Als öffentlicher Personennahverkehr wird der Transport von Personen als Teil des öffentlichen Verkehrs im Rahmen der Grundversorgung bzw. öffentlichen Daseinsvorsorge mittels Bus, Bahn oder Straßenbahn bezeichnet.Gerichtsurteile
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GUID: 942B8E14
Stand: 08.05.2024
details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner