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Löslichkeit/-en
Kurzbeschreibung:
Unter Löslichkeit versteht man die Fähigkeit eines Stoffes, sich in einem bestimmten Lösungsmittel zu lösen und ein homogenes Gemisch zu bilden.Gerichtsurteile
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GUID: A5EDD16A
Stand: 09.05.2024
details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner