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Verträglichkeit/-en
Kurzbeschreibung:
Unter Verträglichkeit versteht man die Fähigkeit zweier oder mehrerer Stoffe, in einem bestimmten Umfeld oder System zusammen zu existieren, ohne sich gegenseitig negativ zu beeinflussen.Gerichtsurteile
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GUID: A65F290E
Stand: 09.05.2024
details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner