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erbgutverändernd
Kurzbeschreibung:
Bei Gefahrstoffen bedeutet der Begriff "erbgutverändernd", dass ein Stoff die Fähigkeit besitzt, Veränderungen im genetischen Material (DNA oder RNA) von lebenden Zellen zu verursachen. Solche Stoffe können Mutationen in den Genen hervorrufen, die zu bleibenden Veränderungen in der DNA-Sequenz führen. Diese Mutationen können verschiedene Folgen haben, darunter die Entwicklung von Krankheiten wie Krebs oder die Beeinträchtigung der genetischen Informationen, die an die nächste Generation weitergegeben werden.Gerichtsurteile
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GUID: A7C29B42
Stand: 09.05.2024
details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner