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Infektionsgefahr/-en
Kurzbeschreibung:
Das Infektionsgefahr bezieht sich auf die Möglichkeit oder das Risiko, dass eine Person durch den Kontakt mit Krankheitserregern wie Viren, Bakterien, Pilzen oder Parasiten eine Infektion entwickeln könnte.Gerichtsurteile
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GUID: B2777590
Stand: 09.05.2024
details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner