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Objektivität/-en
Kurzbeschreibung:
Objektivität bezieht sich auf die Qualität eines Urteils, einer Bewertung, einer Einschätzung oder einer Darstellung, die frei von persönlichen Meinungen, Vorurteilen oder emotionalen Einflüssen ist.Gerichtsurteile
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GUID: B77497A2
Stand: 09.05.2024
details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner