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Explosionsgefahr/-en
Kurzbeschreibung:
Die Explosionsgefahr bezieht sich auf die Möglichkeit einer plötzlichen Energiefreisetzung in Form einer Explosion, die zu schweren Schäden, Verletzungen oder sogar zum Tod führen kann.Gerichtsurteile
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GUID: BBA045E3
Stand: 09.05.2024
details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner