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Anlage/-n der Landesverteidigung/-en
Kurzbeschreibung:
Anlagen der Landesverteidigung umfassen alle militärischen und zivilen Einrichtungen und Infrastrukturen, die für die Verteidigung eines Landes gegen äußere Bedrohungen wichtig sind. Dazu können militärische Basen, Kommunikationssysteme, Waffendepots, Bunker, Flugplätze, Häfen und andere für die Verteidigung und logistische Unterstützung notwendige Einrichtungen gehören.Gerichtsurteile
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GUID: C189BAAB
Stand: 09.05.2024
details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner