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Hotel/-s


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Gerichtsverfahren:

Anerkennung des Ausrutschen unter der Dusche eines Richtmeisters im Hotel als Arbeitsunfall:

Auslöser für das Verfahren:
Kurzbeschreibung:
Verfahrensgang:
Bundessozialgericht, Urteil von 06.2002 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
Leitsatz nicht verfügbar
Tenor:
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. Juni 2001 aufgehoben.
 
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 13. September 2000 wird zurückgewiesen.
 
Kosten sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.

GUID: 126DACB6
Stand: 20.08.2025
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

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