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Hotel/-s
Keine Kurzbeschreibung verfügbar.
Gerichtsverfahren:
Anerkennung des Ausrutschen unter der Dusche eines Richtmeisters im Hotel als Arbeitsunfall:
Auslöser für das Verfahren:Kurzbeschreibung:Verfahrensgang:Bundessozialgericht, Urteil von 06.2002 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:Leitsatz nicht verfügbarTenor:Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19. Juni 2001 aufgehoben.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 13. September 2000 wird zurückgewiesen.Kosten sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.
GUID: 126DACB6
Stand: 20.08.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner