Verkehrsbereich/-e
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Vorschriften- und Regelwerke:
Begriff:
DGUV Vorschrift 74 - Unfallverhütungsvorschrift - Seilschwebebahnen und SchlepplifteDie DGUV Vorschrift 74 – Seilschwebebahnen und Schlepplifte ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Betrieb von Seilschwebebahnen und Schleppliften festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die solche Anlagen betreiben oder mit deren Wartung und Prüfung betraut sind.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift gilt für Seilschwebebahnen und Schlepplifte, einschließlich ihrer Anlagen und Fördermittel.
Kerninhalte
Bau und Ausrüstung: Anforderungen an die Konstruktion und Ausstattung der Anlagen, einschließlich Kennzeichnung, Betriebsanleitung, Sicherheitsabstände, Arbeitsbühnen, Spanngewichtsschächte, Verständigungseinrichtungen und Einrichtungen zum Abheben von Seilen.
Betrieb: Regelungen zum sicheren Betrieb der Seilschwebebahnen und Schlepplifte, einschließlich Betriebsanweisungen, Ingangsetzen, Verständigung, Instandhaltungsarbeiten, Anforderungen an Versicherte, Mitfahren von Versicherten und Transport von Lasten.
Prüfungen: Vorgaben für die regelmäßige Prüfung der Anlagen und Fördermittel auf ihren betriebssicheren Zustand.
Ordnungswidrigkeiten: Festlegung von Tatbeständen, die als Ordnungswidrigkeiten gelten und entsprechend geahndet werden können.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.01.1997
Volltext: DGUV V74
Begriff:
DIN EN 12312-2 - Luftfahrt-Bodengeräte - Besondere Anforderungen - Teil 2: Catering-Hubfahrzeuge
Gruppe: Normen (Maschinenrichtlinie - C)
Stand: 01.07.2014
Volltext: DIN EN 12312-2
Begriff:
DIN EN 12312-2 - Luftfahrt-Bodengeräte - Besondere Anforderungen - Teil 2: Catering-Hubfahrzeuge
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.07.2014
Volltext: DIN EN 12312-2
Begriff:
DIN EN 13367 - Keramikmaschinen - Sicherheit - Schiebebühnen und Wagen
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.05.2010
Volltext: DIN EN 13367
Begriff:
RSA 21 - Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Die RSA 21 sind die "Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen", die 2021 überarbeitet und veröffentlicht wurden. Sie ersetzen die vorherige Ausgabe von 1995 (RSA 95) und berücksichtigen aktuelle gesetzliche Änderungen, technische Weiterentwicklungen sowie gestiegene Anforderungen an die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenbereich.
Gruppe: RSA-Regelwerke
Stand: 01.01.2021
Volltext: RSA 21
GUID: 1C7A3472
Stand: 15.06.2025
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