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Sicherheitsabstand/-stände


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Vorschriften- und Regelwerke:

BG-BAUstein:

BG-Bau Baustein A008 - Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen


Gruppe:   Bausteine der BG-Bau (Allgemeines A)
Stand:      01.07.2019
Volltext:    Baustein A008

Begriff:

DIN EN ISO 13857 - Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen


Gruppe:   Normen (Maschinenrichtlinie - B)
Stand:      01.04.2020
Volltext:    DIN EN ISO 13857

Begriff:

DIN EN ISO 13857 - Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.04.2020
Volltext:    DIN EN ISO 13857

Begriff:

DGUV Vorschrift 13 - Unfallverhütungsvorschrift - Organische Peroxide

Die DGUV Vorschrift 13 (DGUV V 13) befasst sich mit dem sicheren Umgang von Organischen Peroxiden am Arbeitsplatz.

  1. Anwendungsbereich: Die DGUV V 13 gilt für alle Arbeitsplätze, an denen Organische Peroxide hergestellt, verwendet, gelagert oder transportiert werden.

  2. Sicherheitsmaßnahmen: Die Vorschrift legt Sicherheitsmaßnahmen fest, um Beschäftigte vor den Gefahren von Organischen Peroxiden zu schützen. Dazu gehören die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung, die Kennzeichnung von Lager- und Arbeitsbereichen sowie die Festlegung von Sicherheitsabständen und Lagerbedingungen.

  3. Qualifikation und Unterweisung: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten über die Gefahren von Organischen Peroxiden zu informieren und sie in der sicheren Handhabung und Lagerung zu schulen und zu unterweisen. Besonders geschultes Personal ist für den Umgang mit Organischen Peroxiden verantwortlich.

  4. Maßnahmen bei Unfällen: Die DGUV V 13 enthält Anweisungen für das Verhalten im Falle von Unfällen mit Organischen Peroxiden, einschließlich der Alarmierung von Rettungsdiensten, der Evakuierung von Gefahrenbereichen und der Ersten Hilfe.

  5. Messungen und Dokumentation: Regelmäßige Messungen der Lagerbedingungen und der Konzentration von Organischen Peroxiden sind vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 13 ist für Arbeitgeber, die mit Organischen Peroxiden arbeiten, verpflichtend. Sie dient dem Schutz der Beschäftigten vor den Gefahren dieser Stoffe und trägt dazu bei, Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.01.1997
Volltext:    DGUV V13

Begriff:

DIN EN 12158-1 - Bauaufzüge für den Materialtransport - Teil 1: Aufzüge mit betretbarer Plattform


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.04.2022
Volltext:    DIN EN 12158-1

Begriff:

DIN EN 12158-2 - Bauaufzüge für den Materialtransport - Teil 2: Schrägaufzüge mit nicht betretbaren Lastaufnahmemitteln


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.04.2011
Volltext:    DIN EN 12158-2

Begriff:

DIN EN 16719 - Transportbühnen


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.06.2019
Volltext:    DIN EN 16719

Gerichtsurteile
weitere Eintragungen...
GUID: 28EED6EF
Stand: 08.05.2024

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner

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