Seeschifffahrt/-en
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Vorschriften- und Regelwerke:
UVV siehe:
DGUV Vorschrift 84 - Unfallverhütungsvorschrift - SeeschifffahrtDie DGUV Vorschrift 84 – Seeschifffahrt ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Seeschifffahrt festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die auf Seeschiffen tätig sind oder mit deren Betrieb betraut sind.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift gilt für Seeschiffe, insbesondere für deren Bau, Ausrüstung, Betrieb und Instandhaltung. Sie findet Anwendung auf alle Arbeiten an Bord, einschließlich der Hafenarbeit.
Kerninhalte
Allgemeine Vorschriften: Festlegung von Grundpflichten des Unternehmers und der Beschäftigten, Anforderungen an Arbeits- und Aufenthaltsbereiche, Verkehrswege, Zugang zum Schiff, Arbeitssprache sowie die Fortführung wiederkehrender Pflichten beim Wechsel von Besatzungsmitgliedern.
Besondere Gefährdungen: Regelungen zu Schiffsbewegungen, Beschleunigungskräften, überkommender See und gefährlichen Arbeiten auf Seeschiffen.
Technische Einrichtungen: Vorgaben zur Beschaffung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen außerhalb der EU sowie zur Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln im Bordbetrieb.
Fischereifahrzeuge: Spezielle Anforderungen an elektrische Anlagen, Türen, Fluchtwege, Notausgänge, Brandabwehr, Raumtemperaturen, Beleuchtung, Fangdecks sowie Unterkunfts- und Wirtschaftsräume auf Fischereifahrzeugen.
Hafenarbeit: Sicherheitsvorschriften für Steigleitern in Betriebsräumen, Raumleitern und Schutzvorrichtungen an geöffneten Luken, Pforten und Rampen.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.04.2018
Volltext: DGUV V84
GUID: 2BEFCA31
Stand: 15.06.2025
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