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Röntgenstrahlung/-en


Kurzbeschreibung:

Die Röntgenstrahlung zählt zur ionisierenden Strahlung und unterscheidet sich in ihrer physikalischen Natur nicht von der Gammastrahlung. Röntgenstrahlung wird technisch beim Abbremsen von energiereichen Elektronen an der Anode einer Röntgenröhre erzeugt. Die kurzwellige Strahlung ist umso durchdringender, je höher die anliegende Röhrenspannung ist, mit der die Elektronen beschleunigt werden. Bei einigen technischen Prozessen entsteht Röntgenstrahlung, auch wenn es nicht beabsichtigt ist. Solche Geräte werden Störstrahler genannt. Diese sind u. a. Ultrakurzpulslaser, Kathodenstrahlröhren, Plasmaanlagen, Elektronenstrahlhärtungsanlagen, Elektronenmikroskope. Im Unterschied zur Kernstrahlung, die in ihrer Existenz an Radionuklide gebunden ist und solange ausgesandt wird, bis auch das 'letzte' Radionuklid zerfallen ist, wird keine Röntgenstrahlung mehr erzeugt, sobald das Röntgengerät/Störstrahler abgeschaltet ist.


Vorschriften- und Regelwerke:

Begriff:

-DIN 6814-2-Begriffe in der radiologischen Technik - Teil 2: Strahlenphysik


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.07.2000
Volltext:    DIN 6814-2

Gerichtsurteile
weitere Eintragungen...
GUID: 31D8F773
Stand: 09.05.2024

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner

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