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Fußballspiel/-e


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Gerichtsverfahren:

Anerkennung einer Verletzung beim Liga-Spiel eines 15-jährigen Fußballspielers als Arbeitsunfall:

Auslöser für das Verfahren:

Am 21.08.2019 schloss ein 15-jähriger Schüler, vertreten durch seine Eltern, einen Fördervertrag mit einem Bundesliga-Verein ab. Der Vertrag verpflichtete ihn zu umfassenden sportlichen Aktivitäten: Trainings, Spiele, Besprechungen, AU-Bescheinigungen bei Krankheit, Tragen von Vereinskleidung, Urlaub gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz. Er erhielt ein monatliches Grundgehalt von 251 € brutto/netto.Am 24.10.2020 verletzte sich der Spieler bei einem Richtungswechsel während eines Spiels in der B-Junioren-Bundesliga schwer am rechten Knie (Meniskusschaden). Er wurde am 16.11.2020 in einer Spezialklinik operiert. Die Kosten lagen über 11.000 € und wurden von der Krankenkasse nicht übernommen.




Kurzbeschreibung:
Ein 15-jähriger Fußballspieler begehrt die Feststellung eines Arbeitsunfalls. Streitig ist zwischen den Beteiliten ob er bei dem Unfall einer versicherten Verrichtung nachging.
Verfahrensgang:
Sozialgericht Freiburg, Urteil von 10.2023 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
Leitsatz nicht verfügbar
Tenor:
Tenor nicht verfügbar
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil von 01.2025 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
  1. Ein Jugendlicher, der mit einem Fußballverein der Bundesliga einen "Fördervertrag" nach § 22 Nr. 7.1 der Spielordnung des DFB abschließt und sich damit verpflichtet, als "Vertragsspieler" unter anderem in einem Leistungszentrum des Vereins an allen vorgegebenen Trainings und Spielen teilzunehmen, nach drei Tagen Krankheit AU-Bescheinigungen vorzulegen, einen Urlaubsanspruch nach den Vorgaben des JArbSchG innehat und eine Vergütung von mindestens € 250,00 erhält, ist in dieser Eigenschaft ein Beschäftigter im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.
  2. Dies gilt auch für einen 15-jährigen Spieler, der die in seinem Bundesland geltende Vollzeitschulpflicht erfüllt hat. In diesem Fall verstößt die Beschäftigung als Vertragsspieler nicht gegen das JArbSchG. Dem Status als Beschäftigter steht nicht entgegen, dass eine Spielerlaubnis für Lizenz- und Erste Mannschaften nach § 6 Nr. 2 der Jugendordnung des DFB erst ab Vollendung des 16. Lebensjahrs erteilt werden kann.
Tenor:
  • Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg von Oktober 2023 aufgehoben. Der Bescheid der Beklagten vom 5. November 2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21. Dezember 2020 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Unfall des Klägers als Fußballspieler am 24. Oktober 2020 ein versicherter Arbeitsunfall war.
  • Die Beklagte erstattet die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Instanzen.

GUID: 32768CAA
Stand: 30.07.2025
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

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