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Vorschriften- und Regelwerke:
Begriff:
DGUV Vorschrift 65 - Unfallverhütungsvorschrift - Druckluftbehälter auf WasserfahrzeugenDie DGUV Vorschrift 65 – Druckluftbehälter auf Wasserfahrzeugen ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Druckluftbehältern auf Wasserfahrzeugen festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die solche Behälter betreiben oder mit deren Wartung und Prüfung betraut sind.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift gilt für Druckluftbehälter, die mit Wasserfahrzeugen dauerhaft fest verbunden sind, sowie für deren sicherheitstechnisch erforderliche Ausrüstungsteile und Verbindungsleitungen.
Kerninhalte
Begriffsbestimmungen: Definition von Druckluftbehältern und zugehörigen Ausrüstungsteilen.
Bau und Ausrüstung: Anforderungen an die Konstruktion und Ausstattung der Druckluftbehälter, einschließlich Kennzeichnung, Besichtigungsöffnungen, Druckmesseinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung, Absperreinrichtungen, Einrichtungen zum Abscheiden und Ableiten von Niederschlagsflüssigkeit, Druckregeleinrichtungen und Verbindungsleitungen.
Aufstellung: Vorgaben zur sicheren Aufstellung der Druckluftbehälter an Bord von Wasserfahrzeugen.
Betrieb: Regelungen zum sicheren Betrieb der Druckluftbehälter, einschließlich Betriebsanweisungen, Inbetriebnahme, Betreiben, Instandhalten, Auswechseln von Ausrüstungsteilen, Öffnen eines Druckluftbehälters, Instandsetzungs- und Änderungsarbeiten sowie Maßnahmen bei Gefahr, Meldung von Mängeln oder Schäden.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.01.1997
Volltext: DGUV V65
GUID: 327C0F4F
Stand: 15.06.2025
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