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Fachraum/-räume


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Vorschriften- und Regelwerke:

Begriff:

DGUV Vorschrift 81 - Unfallverhütungsvorschrift - Schulen

Die DGUV Vorschrift 81 – Schulen legt verbindliche Sicherheitsanforderungen für den Schulbetrieb fest und richtet sich an Schulträger, Lehrkräfte sowie alle in Schulen tätigen Personen. Sie zielt darauf ab, Unfälle zu vermeiden und einen sicheren Schulalltag zu gewährleisten.

Anwendungsbereich

Die Vorschrift gilt für alle Schulen und schulähnlichen Einrichtungen, unabhängig von ihrer Trägerschaft.

Kerninhalte

  • Allgemeine Anforderungen: Festlegung von Sicherheitsstandards für bauliche Anlagen, Einrichtungsgegenstände und organisatorische Abläufe.

  • Außenanlagen: Regelungen zur sicheren Gestaltung von Schulhöfen, Spielplätzen und Verkehrsflächen.

  • Sportstätten: Sicherheitsanforderungen für Turnhallen, Sportplätze und zugehörige Einrichtungen.

  • Fachräume: Besondere Vorschriften für naturwissenschaftliche Räume, Werkstätten und vergleichbare Bereiche, einschließlich Umgang mit Gefahrstoffen und technischen Geräten.

  • Verhalten im Gefahrenfall: Anweisungen für Notfälle, Evakuierungen und Erste-Hilfe-Maßnahmen.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.05.2001
Volltext:    DGUV V81

GUID: 346458ED
Stand: 15.06.2025
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

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