QHSE Lexikon

Ein Service der QHSE Akademie GmbH

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


details:details

Covid-19-Virus/-Viren


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Gerichtsverfahren:

Anerkennung einer Corona-Infektion bei einer Industriekauffrau als Arbeitsunfall:

Auslöser für das Verfahren:
Die Mitarbeiterin arbeitete in einem kleinen Handwerksbetrieb mit engem Kontakt zu Kolleg*innen im Büro und in der Fertigungshalle. Nachdem ein Leiharbeiter positiv getestet wurde, entwickelte sie wenige Tage später Symptome und wurde ebenfalls positiv getestet. Sie machte geltend, dass sie sich am Arbeitsplatz infiziert habe.
Kurzbeschreibung:
Die Beteiligten steiten darüber, ob die Covid-19-Infektion einer Industriekauffrau als Arbeitsunfall anzuerkennen ist.
Verfahrensgang:
Sozialgericht Konstanz, Urteil von 09.2022 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
  1. Dass es in Deutschland massenweise zu Infektionen mit dem Covid-19-Virus kommt, es sich bei einer Infektion also um eine allgemeine Gefahr handelt, steht einer Anerkennung als Arbeitsunfall nicht entgegen.
  2. Für die Beurteilung, ob eine Infektion am Arbeitsplatz erfolgt ist, ist die Heranziehung der Grundsätze des Anscheinsbeweises (Beweis des ersten Anscheins) denkbar (im Ergebnis offengelassen).
  3. Die vom Robert-Koch-Institut entwickelten Maßstäbe zur Bestimmung enger Kontaktpersonen können nicht unmittelbar für die Beurteilung herangezogen werden, ob eine Infektion durch Kontaktpersonen am Arbeitsplatz erfolgt ist.
  4. Die Unfallkausalität ist nicht nachgewiesen, wenn neben Kontakten am Arbeitsplatz in vergleichbarem Umfang Infektionsmöglichkeiten im privaten, nicht versicherten Bereich bestanden.
Tenor:
  • Die Klage wird abgewiesen. 
  • Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

GUID: 34ADFFE2
Stand: 28.08.2025
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki