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Baustellenverordnung (Vorankündigung/-en nach B~)


Kurzbeschreibung:

Die Vorankündigung nach der Baustellenverordnung (BaustellV) in Deutschland ist ein wesentlicher Teil des Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagements bei Bauvorhaben. Diese Vorankündigung ist eine Meldung, die vor Beginn bestimmter Bauarbeiten an die zuständige Behörde zu übermitteln ist. Sie ist erforderlich, wenn ein Bauvorhaben bestimmte Kriterien erfüllt.


Vorankündigung nach Baustellenverordnung (BaustellV) Anh. I


Die Vorankündigung nach Anhang I der BaustellV sollte die folgenden Informationen enthalten:
  1. Ort der Baustelle:
    Die genaue Adresse oder Beschreibung des Standorts.
  2. Name und Anschrift des Bauherrn:
    Der Auftraggeber des Bauvorhabens.
  3. Art des Bauvorhabens:
    Eine kurze Beschreibung der geplanten Bauarbeiten.
  4. Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten:
    Dies ist der Generalunternehmer oder z.B. der bauleitende Architekt.
  5. Name und Anschrift des Koordinators:
    Name und Anschrift des oder der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren für die Planungsphase und für die Ausführungsphase.
  6. oraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten:
    Entsprechend dem Bauzeitenplan.
  7. voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle:
    Geschätzte höchste Anzahl von Beschäftigten alle Auftragnehmer und Nachunternehmer sowie Einzelunternehmer.
  8. Zahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte, die voraussichtlich auf der Baustelle tätig werden:
    Geschätzte höchste Anzahl von Auftragnehmer und Nachunternehmer sowie Einzelunternehmer.Angabe der bereits ausgewählten Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte.
  9. Name des für die Ausführung der Bauarbeiten verantwortlichen Unternehmen:
    Falls dies zu diesem Zeitpunkt bereits feststehen.
Eine bestimmte Form wird nicht gefordert, einige Bundesländer bieten auch die Möglichkeit, die Vorankündigung online einzureichen.


Zweck der Vorankündigung nach Baustellenverordnung (BaustellV)


Die Vorankündigung nach der Baustellenverordnung (BaustellV) in Deutschland ist ein wesentlicher Teil des Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagements bei Bauvorhaben. Diese Vorankündigung ist eine Meldung, die vor Beginn bestimmter Bauarbeiten an die zuständige Behörde zu übermitteln ist. Sie ist erforderlich, wenn die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstagen und gleichzeitig die Beschäftigung von mehr als 20 Arbeitnehmern oder eine voraussichtliche Arbeitsmenge von mehr als 500 Personentagen überschritten wird.
Diese Vorankündigung dient der zuständigen Behörde dazu, sich einen Überblick über bevorstehende Bauprojekte zu verschaffen, die möglicherweise besondere Aufmerksamkeit im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz erfordern. Die Behörde kann auf Basis dieser Informationen entscheiden, ob und in welchem Umfang Kontrollen oder Beratungen auf der Baustelle notwendig sind.




Gerichtsurteile
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GUID: 3C35EA09
Stand: 09.05.2024

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner

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