QHSE Lexikon

Ein Service der QHSE Akademie GmbH

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


details:details

Ortsfeste elektrische Arbeitsmittel


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Vorschriften- und Regelwerke:

UVV siehe:

DGUV Vorschrift 3 - Unfallverhütungsvorschrift - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Die DGUV 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie stellt die verbindlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Sie ist für
  • jedes Unternehmen und
  • jeden Versicherten
der gesetzlichen Unfallversicherung verbindlich und gilt für
  • alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
unabhängig von der Höhe oder Art der dort erzeugten Spannung oder der Betriebsspannung.
In Ihre werden die Anforderungen an
  • elektrische Anlagen,
  • die einzelnen Betriebsmittel und
  • den Umgang sowie
  • das Arbeiten an diesen.
Außerdem regelt Sie auch die grundsätzlichen Arbeiten
  • an nicht elektrotechnische Arbeiten bzw.
  • in der Nähe elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Zu den nicht elektrotechnischen Arbeiten zählen z.B.
  • das Errichten von Bauwerken in der Nähe von Freileitungen und Kabelanlagen sowie
  • Annäherungen bei anderen Arbeiten, wie
    • Bau-,
    • Montage-,
    • Transport-,Anstrich- und
    • Ausbesserungsarbeiten.


Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.01.1997
Volltext:    DGUV V 3

UVV siehe:

DGUV Vorschrift 4 - Unfallverhütungsvorschrift mit Durchführungsanweisung - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel


Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.01.1997
Volltext:    DGUV V 4

Gerichtsurteile
weitere Eintragungen...
GUID: 3E92CA58
Stand: 08.05.2024

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki