Schlammbehandlung/-en
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Vorschriften- und Regelwerke:
Begriff:
DGUV Vorschrift 22 - Unfallverhütungsvorschrift - Abwassertechnische AnlagenDie DGUV Vorschrift 22 – Abwassertechnische Anlagen ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die den Arbeitsschutz in abwassertechnischen Anlagen regelt. Sie richtet sich an Unternehmen und Einrichtungen, die mit der Planung, dem Bau, dem Betrieb und der Instandhaltung solcher Anlagen befasst sind.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift gilt für alle Arbeitsplätze in abwassertechnischen Anlagen, einschließlich Kläranlagen, Pumpwerke, Kanäle und andere Einrichtungen, die der Sammlung, Ableitung, Behandlung oder Beseitigung von Abwasser dienen.
Ziele
Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten und Unfälle sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern.
Kerninhalte
Bau und Ausrüstung: Anforderungen an die Gestaltung von Verkehrswegen, Absturzsicherungen, Arbeitsplätzen, Lüftungssystemen und explosionsgefährdeten Bereichen.
Betrieb: Vorgaben für den sicheren Betrieb von Hebevorrichtungen, Faulbehältern, Gasmaschinenräumen und anderen technischen Einrichtungen.
Hygiene: Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren durch biologische, chemische und physikalische Einwirkungen.
Gefährdungsbeurteilung: Pflicht zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie zur Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Unterweisung: Anforderungen an die Schulung und Information der Beschäftigten über Gefahren und Schutzmaßnahmen.
Die Vorschrift enthält zudem Durchführungsanweisungen, die erläutern, wie die festgelegten Schutzziele erreicht werden können. Diese Anweisungen bieten praktische Hinweise zur Umsetzung der Vorschriften im Arbeitsalltag.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.01.1997
Volltext: DGUV V22
GUID: 4E0732A3
Stand: 15.06.2025
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