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Vorschriften- und Regelwerke:

Begriff:

DGUV Vorschrift 57 - Unfallverhütungsvorschrift - Arbeiten mit Schussapparaten

Die DGUV Vorschrift 57 – „Arbeiten mit Schussapparaten“ ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Schussapparaten festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die solche Geräte verwenden oder mit deren Wartung und Prüfung betraut sind.

Anwendungsbereich

Die Vorschrift gilt für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Schussapparaten, einschließlich Bolzenschubwerkzeugen, Press- und Kerbgeräten, Viehschussgeräten, Leinenwurfgeräten, Kabelbeschussgeräten, Industriekanonen und Probenschneidern.

Kerninhalte

  • Allgemeine Bestimmungen: Regelungen zu Verwendungsverboten, Kennzeichnungspflichten, Betriebsanleitungen, Werkzeugen, persönlichen Anforderungen, Beschäftigungsbeschränkungen, Munition, Verwendung, Verhalten bei Störungen, Instandhaltung und Aufbewahrung.
  • Bolzenschubwerkzeuge: Vorgaben zur Freischusssicherung, Setzbolzen, Werkstoff der Eintreibstelle und Mindestabständen für Setzbolzen.

  • Press- und Kerbgeräte: Anforderungen an die Stellung des Zündbolzens, Rückenlager, Pressbolzen und Zünden.

  • Viehschussgeräte: Bestimmungen zur Stellung des Zündbolzens und zum Halten von Viehschussgeräten.

  • Leinenwurfgeräte: Regelungen zu Leinenraketen, Leinen und dem Einsatz von Leinenwurfgeräten.

  • Kabelbeschussgeräte: Vorgaben zur Stellung des Zündbolzens und dem Einsatz von Kabelbeschussgeräten.

  • Industriekanonen: Anforderungen an die Aufstellung und das Zünden von Industriekanonen.

  • Probenschneider: Spezifische Bestimmungen für den Einsatz von Probenschneidern.

  • Prüfungen: Vorgaben für die Wiederholungsprüfung von Schussapparaten, einschließlich Fristen, Prüfzeichen und Anforderungen an sachkundige Personen.


Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.01.1997
Volltext:    DGUV V57

GUID: 563BE6AE
Stand: 15.06.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

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