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Nebel


Kurzbeschreibung:

Der Begriff Nebel wird generell dann verwendet, wenn die Sichtweite am Boden weniger als einen Kilometer beträgt. Auch ist es die Bezeichnung für ein Gemisch fein verteilter Flüssigkeitströpfchen, häufig Wassertröpfchen oder Eiskristalle in Gasen.


Vorschriften- und Regelwerke:

Verbot von Arbeiten an asbesthaltigen Teilen:

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt die Handhabung von gefährlichen Stoffen und Gemischen am Arbeitsplatz in Deutschland.
Arbeitgeber sind verpflichtet,

  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung:
    Arbeitgeber sind zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.
  • Veranlassen von Schutzmaßnahmen:
    Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung sind die Arbeitgeber Ableitung und Umsetzung von geeigneten Schutzmaßnahmen verpflichtet.
  • Unterweisung der Mitarbeiter:
    In verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die GefStoffV den Arbeitgeber zur ausreichenden und angemessenen Unterweisung Ihrer Beschäftigten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz beim Umbgang mit Gefahrstoffen.
  • Informationspflichten:
    Die Arbeitgeber müssen Sie jeden Unfall sowie jede Störung, die sich im Zusammenhang mit Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ergeben und zu Gesundheitsbeeinträchtigungen der Beschäftigten führen, der zuständigen Behörde melden.
Die Verordnung legt auch fest, welche Schutzmaßnahmen Arbeitgeber ergreifen müssen, die Gefahrstoffe erzeugen:
  • die Kennzeichnung von Gefahrstoffen und
  • das Erstellen von Sicherheitsdatenblättern.


Gruppe:   Verordnungen (Bund)
Stand:      21.07.2021
Volltext:    GefStoffV

Begriff:

DIN EN 1827 - Atemschutzgeräte - Halbmasken ohne Einatemventile und mit trennbaren Filtern zum Schutz gegen Gase, Gase und Partikeln oder nur Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.11.2009
Volltext:    DIN EN 1827

Gerichtsurteile
weitere Eintragungen...
GUID: 5A5AAB99
Stand: 09.05.2024

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner

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