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besonders gefährliche Arbeit/-en
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Vorschriften- und Regelwerke:
Gefährliche Arbeiten:
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)Die Baustellenverordnung (BaustellV) regelt die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten für den Bauherren:
- bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens gilt es, die allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen,
- bei größeren Baustellen muss das Vorhaben bei der Behörde angekündigt werden,
- sollten mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig, muss ein geeigneter Koordinator bestellt werden,
- bei größeren Baustellen und bzw. oder bei besonders gefährlichen Arbeiten muss der Bauherr ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes erarbeiten,
- der Bauherr muss eine Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenstellen.
Gruppe: Verordnungen (Bund)
Stand: 19.12.2022
Volltext: BaustellV
Begriff:
RAB 10 - Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)Diese RAB 10 enthält Begriffsbestimmungen zur Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV).
Die Anlage A der RAB 10 enthällt ein Muster einer Vorankündigung.
Gruppe: Technische Regeln (Baustellen)
Stand: 12.11.2003
Volltext: RAB 10
Gerichtsurteile
weitere Eintragungen...
GUID: 5AB6564F
Stand: 09.05.2024
details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner