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Feuerwehr/-en


Kurzbeschreibung:

Feuerwehren sind Organisationen, die in Notfällen wie Bränden, Unfällen und anderen Katastrophen schnelle Hilfe leisten. Ihre Hauptaufgaben umfassen das Löschen von Bränden, die Rettung von Menschen und Tieren aus gefährlichen Situationen, die technische Hilfeleistung bei Unfällen und Naturkatastrophen sowie den vorbeugenden Brandschutz.


Vorschriften- und Regelwerke:

UVV siehe:

DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift - Feuerwehren

Die DGUV Vorschrift 49 – Feuerwehren ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz im Feuerwehrdienst festlegt. Sie richtet sich an alle Feuerwehren, unabhängig von ihrer Organisationsform, und dient dem Schutz der Feuerwehrangehörigen bei Ausbildung, Übung und Einsatz.

Anwendungsbereich

Die Vorschrift gilt für alle Tätigkeiten im Feuerwehrdienst, einschließlich der Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen, Geräten, Ausrüstungen und persönlichen Schutzausrüstungen. Sie ist sowohl für Berufs-, Werk- als auch freiwillige Feuerwehren verbindlich.

Kerninhalte

  • Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz: Festlegung von Verantwortlichkeiten, Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, sicherheitstechnische und medizinische Beratung sowie Anforderungen an persönliche Eignung und arbeitsmedizinische Vorsorge.

  • Feuerwehreinrichtungen: Anforderungen an bauliche Anlagen, Geräte, Ausrüstungen, Feuerwehrfahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen.

  • Betrieb: Regelungen zum Verhalten im Feuerwehrdienst, Nutzung von Schutzausrüstungen, Einsatz von Kindern und Jugendlichen, Wasserförderung, Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen, Rettungs- und Selbstrettungsübungen, Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, Dienst an Gewässern, Taucheinsätzen, Atemschutzeinsätzen sowie Umgang mit Einsturz-, Absturz- und Stromgefahren.

  • Ordnungswidrigkeiten: Festlegung von Tatbeständen, die als Ordnungswidrigkeiten gelten und entsprechend geahndet werden können.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.06.2018
Volltext:    DGUV V49

Begriff:

DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift - Feuerwehren

Die DGUV Vorschrift 49 – Feuerwehren ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz im Feuerwehrdienst festlegt. Sie richtet sich an alle Feuerwehren, unabhängig von ihrer Organisationsform, und dient dem Schutz der Feuerwehrangehörigen bei Ausbildung, Übung und Einsatz.

Anwendungsbereich

Die Vorschrift gilt für alle Tätigkeiten im Feuerwehrdienst, einschließlich der Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen, Geräten, Ausrüstungen und persönlichen Schutzausrüstungen. Sie ist sowohl für Berufs-, Werk- als auch freiwillige Feuerwehren verbindlich.

Kerninhalte

  • Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz: Festlegung von Verantwortlichkeiten, Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, sicherheitstechnische und medizinische Beratung sowie Anforderungen an persönliche Eignung und arbeitsmedizinische Vorsorge.

  • Feuerwehreinrichtungen: Anforderungen an bauliche Anlagen, Geräte, Ausrüstungen, Feuerwehrfahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen.

  • Betrieb: Regelungen zum Verhalten im Feuerwehrdienst, Nutzung von Schutzausrüstungen, Einsatz von Kindern und Jugendlichen, Wasserförderung, Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen, Rettungs- und Selbstrettungsübungen, Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, Dienst an Gewässern, Taucheinsätzen, Atemschutzeinsätzen sowie Umgang mit Einsturz-, Absturz- und Stromgefahren.

  • Ordnungswidrigkeiten: Festlegung von Tatbeständen, die als Ordnungswidrigkeiten gelten und entsprechend geahndet werden können.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.06.2018
Volltext:    DGUV V49

GUID: 5CD23ECD
Stand: 15.06.2025
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

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