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Laserstrahlung/-en


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Vorschriften- und Regelwerke:

UVV siehe:

DGUV Vorschrift 11 - Unfallverhütungsvorschrift - Laserstrahlung

Die DGUV Vorschrift 11 (DGUV V 11) regelt die Unfallverhütungsvorschriften für den Umgang mit Laserstrahlung am Arbeitsplatz.

  1. Anwendungsbereich: Die DGUV V 11 gilt für alle Arbeitsplätze, an denen Laserstrahlung erzeugt oder angewendet wird, unabhängig von der Laserklasse oder dem Laserproduktionsverfahren.

  2. Sicherheitsmaßnahmen: Die Vorschrift legt Sicherheitsmaßnahmen fest, um Beschäftigte vor den Gefahren der Laserstrahlung zu schützen. Dazu gehören die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung, die Kennzeichnung von Laseranlagen und -bereichen sowie die Festlegung von Sicherheitsabständen und Warnhinweisen.

  3. Qualifikation und Unterweisung: Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten über die Gefahren von Laserstrahlung zu informieren und sie in der sicheren Handhabung von Laseranlagen zu schulen und zu unterweisen. Besonders geschultes Personal ist für die Bedienung und Wartung von Laseranlagen verantwortlich.

  4. Messungen und Dokumentation: Die DGUV V 11 schreibt regelmäßige Messungen der Laserstrahlung vor, um sicherzustellen, dass die Expositionsgrenzwerte eingehalten werden. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden.

  5. Arztuntersuchungen: Unter bestimmten Bedingungen können arbeitsmedizinische Untersuchungen vorgeschrieben werden, um die Gesundheit der Beschäftigten zu überwachen.

Die Einhaltung der DGUV Vorschrift 11 ist für Arbeitgeber, die Laserstrahlung am Arbeitsplatz verwenden, verpflichtend. Sie dient dem Schutz der Beschäftigten vor den potenziellen Gefahren dieser Strahlung und trägt dazu bei, Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden.

 
 


Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.01.1997
Volltext:    DGUV V11

UVV siehe:

DGUV Vorschrift 12 - Unfallverhütungsvorschrift mit Durchführungsanweisung - Laserstrahlung


Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.01.1997
Volltext:    DGUV V12

Begriff:

DIN EN 166 - Persönlicher Augenschutz - Anforderungen


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.04.2002
Volltext:    DIN EN 166

Begriff:

DIN EN 171 - Persönlicher Augenschutz - Infrarotschutzfilter - Transmissionsanforderungen und empfohlene Verwendung


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.08.2002
Volltext:    DIN EN 171

Begriff:

DIN EN 172 - Persönlicher Augenschutz - Sonnenschutzfilter für den betrieblichen Gebrauch (enthält Änderungen A1:2000 und A2:2001)


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.02.2002
Volltext:    DIN EN 172

Begriff:

DIN EN 1731 - Persönlicher Augenschutz - Augen- und Gesichtsschutzgeräte aus Gewebe


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.02.2007
Volltext:    DIN EN 1731

Begriff:

DIN EN 174 - Persönlicher Augenschutz - Skibrillen für alpinen Skilauf


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.07.2001
Volltext:    DIN EN 174

Gerichtsurteile
weitere Eintragungen...
GUID: 5EB2C58B
Stand: 09.05.2024

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner

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