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Vorschriften- und Regelwerke:

Begriff:

DGUV Vorschrift 72 - Unfallverhütungsvorschrift - Eisenbahnen

Die DGUV Vorschrift 72 – Eisenbahnen ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Betrieb von Eisenbahnen festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die im Bereich von Eisenbahnen tätig sind oder mit deren Wartung und Prüfung betraut sind.

Anwendungsbereich

Die Vorschrift gilt für Eisenbahnen im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), insbesondere für solche, die nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO) oder entsprechenden landesrechtlichen Regelungen betrieben werden. Ausgenommen sind Straßenbahnen, Bergbahnen und ähnliche Bahnen besonderer Bauart.

Kerninhalte

  • Bau und Ausrüstung: Anforderungen an die Konstruktion und Ausstattung von Eisenbahnanlagen und -fahrzeugen, einschließlich Verkehrswege, Ausweichmöglichkeiten für Versicherte, Sicherheitsabstände, Laderampen, Personenverkehrswege, höhengleiche Kreuzungen, Gleisenden, Drehscheiben, Schiebebühnen, Beleuchtungseinrichtungen, Seil- und Kettenzuganlagen, Hemmschuhe, Schienenfahrzeuge, Triebfahrzeuge, Steuerwagen, Signalmittel und Warnkleidung.

  • Betrieb: Regelungen zum sicheren Betrieb der Eisenbahnen, einschließlich Anforderungen an das Bedienpersonal, Betriebsanweisungen, Wartung, Instandhaltung und spezielle Bestimmungen für Eisenbahnen ohne Triebfahrzeugführer in Arbeitsstätten.

  • Ordnungswidrigkeiten: Festlegung von Tatbeständen, die als Ordnungswidrigkeiten gelten und entsprechend geahndet werden können.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.09.1998
Volltext:    DGUV V72

Begriff:

DIN EN 13684 - Gartengeräte - Handgeführte Rasen-Bodenbelüfter und Vertikutierer - Sicherheit


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.12.2018
Volltext:    DIN EN 13684

GUID: 724EBECE
Stand: 15.06.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

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