Schwimmende/-s Gerät/-e
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Vorschriften- und Regelwerke:
BG-BAUstein:
BG-Bau Baustein B188 - Schwimmende Geräte
Gruppe: Bausteine der BG-Bau (Arbeitsmittel B)
Stand: 01.07.2019
Volltext: Baustein B188
Begriff:
DGUV Vorschrift 64 - Unfallverhütungsvorschrift - Schwimmende GeräteDie DGUV Vorschrift 64 – Schwimmende Geräte ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von schwimmenden Geräten festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die solche Geräte betreiben oder mit deren Wartung und Prüfung betraut sind.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift gilt für alle schwimmenden Geräte, die auf Binnengewässern eingesetzt werden, unabhängig von ihrer Bauart oder Nutzung. Dazu zählen beispielsweise Pontons, Schwimmbagger, Schwimmkrane und ähnliche Einrichtungen.
Kerninhalte
Allgemeine Anforderungen: Regelungen zu Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeinen Anforderungen an schwimmende Geräte.
Allgemeines: Anforderungen an Hebezeuge, Fördergeräte und Arbeitsmaschinen auf Schwimm- oder Schiffskörpern im Anwendungsbereich der Richtlinie 89/392/EWG.
Kennzeichnung: Vorgaben zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen und Geräten.
Schwimmfähigkeit und Kentersicherheit: Bestimmungen zur Sicherstellung der Schwimmfähigkeit und Kentersicherheit der Geräte.
Sicherheitsabstand und Neigungswinkel: Regelungen zur Einhaltung von Sicherheitsabständen und maximalen Neigungswinkeln.
Alarmanlagen und Landverbindung: Anforderungen an Alarmanlagen und sichere Verbindungen zum Land.
Schwimmkörper (Schiffskörper): Vorgaben zu Kollisions- und Heckschotten, Tragkonstruktionen der Decks, Verkehrsgängen, Rutschsicherheit, Geländern, Fußleisten, Wasserabläufen, Einstiegluken und Eingängen.
Hebezeuge, Fördergeräte und Arbeitsmaschinen: Anforderungen an Sicherheitsabstände, Überlastsicherungen, Warneinrichtungen, Schüttklappen und Förderbänder.
Prüfung: Vorgaben für die Prüfung der schwimmenden Geräte, einschließlich der Anforderungen an die Durchführung und Dokumentation der Prüfungen.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.01.1997
Volltext: DGUV V64
GUID: 73C58E7A
Stand: 15.06.2025
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