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Kernkraft


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Vorschriften- und Regelwerke:

UVV siehe:

DGUV Vorschrift 32 - Unfallverhütungsvorschrift - Kernkraftwerke

Die DGUV Vorschrift 32 – Kernkraftwerke ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz in Kernkraftwerken festlegt. Sie richtet sich an Betreiber und Beschäftigte von Kernkraftwerken und ergänzt staatliche Regelungen, insbesondere in Bereichen, die nicht durch andere Vorschriften abgedeckt sind.

Anwendungsbereich

Die Vorschrift gilt für den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb von Kernkraftwerken. Sie ist jedoch nicht anzuwenden, soweit sie mit bestehenden staatlichen Rechtsvorschriften oder darauf basierenden Verwaltungsakten, insbesondere Genehmigungen, Auflagen und Anordnungen, nicht im Einklang steht.

Kerninhalte

  • Bau und Ausrüstung: Festlegung von Anforderungen an Arbeitsplätze, Absauganlagen, Kommunikationsmittel, Alarmanlagen, Strahlungsmesseinrichtungen, Einrichtungen zur Kontaminations- und Inkorporationskontrolle sowie Flucht- und Rettungseinrichtungen.

  • Betrieb: Regelungen zu schriftlichen Betriebsanweisungen, erforderlicher Fachkunde und Kenntnissen des Personals, Organisation des Strahlenschutzes, Durchführung von Strahlenschutzmaßnahmen und Pflichten der Versicherten.

  • Spezielle Einrichtungen: Vorgaben für Personenschleusen und Leckageerkennungssysteme in Sicherheitsbehältern von Druckwasser- oder Siedewasserreaktoren.

  • Notfallmanagement: Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz sowie zur Beherrschung von Störfällen und Beseitigung von Störfallfolgen.



Gruppe:   UVT-Vorschriften
Stand:      01.01.1997
Volltext:    DGUV V32

GUID: 8280EC75
Stand: 15.06.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

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