Schule/-n
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Vorschriften- und Regelwerke:
UVV siehe:
DGUV Vorschrift 81 - Unfallverhütungsvorschrift - SchulenDie DGUV Vorschrift 81 – Schulen legt verbindliche Sicherheitsanforderungen für den Schulbetrieb fest und richtet sich an Schulträger, Lehrkräfte sowie alle in Schulen tätigen Personen. Sie zielt darauf ab, Unfälle zu vermeiden und einen sicheren Schulalltag zu gewährleisten.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift gilt für alle Schulen und schulähnlichen Einrichtungen, unabhängig von ihrer Trägerschaft.
Kerninhalte
Allgemeine Anforderungen: Festlegung von Sicherheitsstandards für bauliche Anlagen, Einrichtungsgegenstände und organisatorische Abläufe.
Außenanlagen: Regelungen zur sicheren Gestaltung von Schulhöfen, Spielplätzen und Verkehrsflächen.
Sportstätten: Sicherheitsanforderungen für Turnhallen, Sportplätze und zugehörige Einrichtungen.
Fachräume: Besondere Vorschriften für naturwissenschaftliche Räume, Werkstätten und vergleichbare Bereiche, einschließlich Umgang mit Gefahrstoffen und technischen Geräten.
Verhalten im Gefahrenfall: Anweisungen für Notfälle, Evakuierungen und Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.05.2001
Volltext: DGUV V81
Begriff:
Bauordnung für Berlin (BauO-Bln)
Gruppe: Gesetze (Bundesländer)
Stand: 12.10.2020
Volltext: BauO-Bln
Begriff:
Bremische Landesbauordnung (BauO-HB)
Gruppe: Gesetze (Bundesländer)
Stand: 22.09.2020
Volltext: BauO-HB
Begriff:
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO-LSA)
Gruppe: Gesetze (Bundesländer)
Stand: 18.11.2020
Volltext: BauO-LSA
Begriff:
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauO-MV)
Gruppe: Gesetze (Bundesländer)
Stand: 26.06.2021
Volltext: BauO-MV
Begriff:
Bayerische Bauordnung (BayBO)
Gruppe: Gesetze (Bundesländer)
Stand: 25.05.2021
Volltext: BayBO
Begriff:
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Gruppe: Gesetze (Bundesländer)
Stand: 09.02.2021
Volltext: BbgBO
GUID: 83F6F95B
Stand: 15.06.2025
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