Prävention/-en
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Vorschriften- und Regelwerke:
UVV siehe:
DGUV Vorschrift 1 - Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der PräventionDie DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention bildet die zentrale Grundlage für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Unternehmen. Sie legt die allgemeinen Pflichten von Unternehmern und Versicherten fest und dient als Basis für weitere spezifische Unfallverhütungsvorschriften.
Anwendungsbereich
Diese Vorschrift gilt für alle Unternehmen und Versicherten im Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung.
Kerninhalte
Pflichten des Unternehmers: Verpflichtung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen, Unterweisung der Beschäftigten und Bereitstellung erforderlicher Mittel.
Pflichten der Versicherten: Einhaltung der Sicherheitsanweisungen, ordnungsgemäße Nutzung von Arbeitsmitteln und persönliche Mitwirkung am Arbeitsschutz.
Organisation des Arbeitsschutzes: Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten, Benennung von Sicherheitsbeauftragten sowie Maßnahmen bei besonderen Gefahren und Notfällen.
Erste Hilfe: Bereitstellung von Erste-Hilfe-Einrichtungen, Ausbildung von Ersthelfern und Organisation der medizinischen Notfallversorgung.
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA): Bereitstellung, Nutzung und Instandhaltung von PSA entsprechend den ermittelten Gefährdungen.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.11.2013
Volltext: DGUV V 1
BG-BAUstein:
BG-Bau Baustein G806 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Gruppe: Bausteine der BG-Bau (BG-Grundlagen G)
Stand: 01.07.2019
Volltext: Baustein G806
GUID: 878247D4
Stand: 15.06.2025
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