Hubeinrichtung/-en
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Vorschriften- und Regelwerke:
Begriff:
DGUV Vorschrift 69 - Unfallverhütungsvorschrift - FlurförderzeugeDie DGUV Vorschrift 69 – Flurförderzeuge ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Flurförderzeugen festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die solche Geräte betreiben oder mit deren Wartung und Prüfung betraut sind.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift gilt für Flurförderzeuge mit kraftbetriebenem Fahrwerk, einschließlich ihrer Anhänger. Sie findet Anwendung auf die Planung, den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb dieser Geräte.
Kerninhalte
Bau und Ausrüstung: Anforderungen an die Konstruktion und Ausstattung der Flurförderzeuge, einschließlich Bremsen, Sicherheitsvorrichtungen, Beleuchtung, Warneinrichtungen, Fahrerschutzdach, Sichtverhältnisse, Hubeinrichtungen und Anhängerkupplungen.
Prüfung: Vorgaben für die Prüfung der Flurförderzeuge, einschließlich der Anforderungen an die Durchführung und Dokumentation der Prüfungen.
Betrieb und Verkehr: Regelungen zum sicheren Betrieb der Flurförderzeuge, einschließlich Anforderungen an das Bedienpersonal, Betriebsanweisungen, Wartung, Instandhaltung und Verkehrsregeln innerhalb des Betriebsgeländes.
Ordnungswidrigkeiten: Festlegung von Tatbeständen, die als Ordnungswidrigkeiten gelten und entsprechend geahndet werden können.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.01.1997
Volltext: DGUV V69
Begriff:
DIN EN 16952 - Landmaschinen - Geländearbeitsbühnen für Obstplantagearbeiten (WPO) - Sicherheit
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.07.2022
Volltext: DIN EN 16952
Begriff:
DIN EN 1777 - Hubrettungsfahrzeuge für Feuerwehren und Rettungsdienste, Hubarbeitsbühnen (HABn) - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.06.2010
Volltext: DIN EN 1777
GUID: 87D644AE
Stand: 15.06.2025
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