QHSE Lexikon

Ein Service der QHSE Akademie GmbH

Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


details:details

Fahrgast/-gäste


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Vorschriften- und Regelwerke:

Begriff:

Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz - BNichtrSchG)

Das Bundesnichtraucherschutzgesetz legt bundesweit einheitliche Regelungen zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens fest. Die wichtigsten Punkte sind:

  1. Grundlegende Rauchverbote: Das Gesetz verbietet das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln sowie in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe, der Pflegeeinrichtungen und der Kindertagespflege.

  2. Rauchverbote in gastronomischen Betrieben: Das Rauchen ist grundsätzlich in allen gastronomischen Betrieben untersagt. Ausnahmen gelten nur für abgetrennte Raucherräume, die speziellen Anforderungen entsprechen.

  3. Kennzeichnungspflicht: Rauchverbote müssen deutlich sichtbar durch Piktogramme oder andere geeignete Maßnahmen gekennzeichnet werden.

  4. Schutz von Kindern und Jugendlichen: Das Gesetz verbietet das Rauchen in Fahrzeugen, wenn sich dort Kinder oder Jugendliche befinden. Ausnahmen gelten, wenn das Fahrzeug für den öffentlichen Personennahverkehr oder für Fahrten im Familienkreis genutzt wird.

  5. Bußgelder: Verstöße gegen das Bundesnichtraucherschutzgesetz können mit Bußgeldern geahndet werden.

Das Bundesnichtraucherschutzgesetz zielt darauf ab, Nichtraucher vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens zu schützen und die Akzeptanz des Nichtrauchens in der Öffentlichkeit zu fördern. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für alle öffentlichen Einrichtungen und gastronomischen Betriebe verbindlich.



Gruppe:   Gesetze (Bund)
Stand:      09.06.2021
Volltext:    BNichtrSchG

Gerichtsurteile
weitere Eintragungen...
GUID: 8ECB56A6
Stand: 08.05.2024

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki