Stadtreinigung/-en
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Vorschriften- und Regelwerke:
UVV siehe:
DGUV Vorschrift 48 - Unfallverhütungsvorschrift - StraßenreinigungDie DGUV Vorschrift 48 – Straßenreinigung ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Durchführung von Straßenreinigungsarbeiten festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die mit der Reinigung von Straßen, Gehwegen und öffentlichen Plätzen befasst sind.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift gilt für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Straßenreinigung, einschließlich des Einsatzes von Maschinen, Fahrzeugen und Handkarren sowie manueller Reinigungsarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum.
Kerninhalte
Auswahl und Belehrung der Beschäftigten: Festlegung von Anforderungen an das Hör- und Sehvermögen der Beschäftigten sowie regelmäßige Unterweisungen über Gefahren und korrektes Verhalten bei der Arbeit.
Warnkleidung: Vorgaben zur Sichtbarkeit der Beschäftigten durch einheitlich schräg weiß-rot gestreifte oder leuchtend orangefarbene Warnkleidung, insbesondere auf Schnellverkehrsstraßen und bei starkem Verkehr.
Fahrbare Maschinen, Fahrzeuge und Handkarren: Anforderungen an die Beschaffenheit und den sicheren Einsatz von Reinigungsfahrzeugen und -geräten.
Arbeitsweise und Verhalten im Verkehr: Regelungen zum sicheren Verhalten der Beschäftigten während der Reinigungsarbeiten im fließenden Verkehr.
Streudienst, Hydranten und Sinkkästen: Spezifische Bestimmungen für den Umgang mit Streumitteln, die Nutzung von Hydranten und die Reinigung von Sinkkästen.
Kehrrichtabladeplätze: Vorgaben zur sicheren Entsorgung des gesammelten Kehrguts.
Strafbestimmungen: Festlegung von Tatbeständen, die als Ordnungswidrigkeiten gelten und entsprechend geahndet werden können.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.01.1997
Volltext: DGUV V48
GUID: 9C0580E4
Stand: 15.06.2025
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