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Bestandsschutz im Baurecht
Kurzbeschreibung:
Im Baurecht versteht man unter Bestandsschutz, dass bauliche Anlagen vor nachträglichen bauaufsichtlichen Maßnahmen geschützt sind. Ist vom zuständigen Bauamt einmal eine Genehmigung für ein Gebäude erteilt worden, bleibt diese auch erhalten.Querverweise:
siehe auch:Nachrüstpflicht/-en nach Baurecht
siehe auch:
Bestandsschutz
GUID: A55BCFFB
Stand: 15.06.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner