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Liga-Spiel/-e
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Gerichtsverfahren:
Anerkennung einer Verletzung beim Liga-Spiel eines 15-jährigen Fußballspielers als Arbeitsunfall:
Auslöser für das Verfahren:Kurzbeschreibung:Verfahrensgang:Sozialgericht Freiburg, von 10.2023 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:Tenor:Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil von 01.2025 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:
- Ein Jugendlicher, der mit einem Fußballverein der Bundesliga einen "Fördervertrag" nach § 22 Nr. 7.1 der Spielordnung des DFB abschließt und sich damit verpflichtet, als "Vertragsspieler" unter anderem in einem Leistungszentrum des Vereins an allen vorgegebenen Trainings und Spielen teilzunehmen, nach drei Tagen Krankheit AU-Bescheinigungen vorzulegen, einen Urlaubsanspruch nach den Vorgaben des JArbSchG innehat und eine Vergütung von mindestens € 250,00 erhält, ist in dieser Eigenschaft ein Beschäftigter im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung.
- Dies gilt auch für einen 15-jährigen Spieler, der die in seinem Bundesland geltende Vollzeitschulpflicht erfüllt hat. In diesem Fall verstößt die Beschäftigung als Vertragsspieler nicht gegen das JArbSchG. Dem Status als Beschäftigter steht nicht entgegen, dass eine Spielerlaubnis für Lizenz- und Erste Mannschaften nach § 6 Nr. 2 der Jugendordnung des DFB erst ab Vollendung des 16. Lebensjahrs erteilt werden kann.
Tenor:
- Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg von Oktober 2023 aufgehoben. Der Bescheid der Beklagten vom 5. November 2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21. Dezember 2020 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Unfall des Klägers als Fußballspieler am 24. Oktober 2020 ein versicherter Arbeitsunfall war.
- Die Beklagte erstattet die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Instanzen.
GUID: AA7CB632
Stand: 15.06.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner