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Baurecht (Bestandsschutz im B~)
Kurzbeschreibung:
Im Baurecht versteht man unter Bestandsschutz, dass bauliche Anlagen vor nachträglichen bauaufsichtlichen Maßnahmen geschützt sind. Ist vom zuständigen Bauamt einmal eine Genehmigung für ein Gebäude erteilt worden, bleibt diese auch erhalten.Gerichtsurteile
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GUID: ABCFFB55
Stand: 09.05.2024
details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner