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Reitlehrer


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Gerichtsverfahren:

Anerkennung und Entschädigung einer Wirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit:

Auslöser für das Verfahren:
Ein Reitlehrer und Bereiter, beantragte im Jahr 1998, dass seine Wirbelsäulenbeschwerden (Bandscheibenvorfälle und Spinalkanalstenose) als Folge seiner langjährigen beruflichen Tätigkeit anerkannt werden. Er argumentierte, dass die Belastungen durch das Reiten, insbesondere im Hochleistungssport, die Ursache seiner Beschwerden seien.
Kurzbeschreibung:
Streitig ist die Anerkennung und Entschädigung der Wirbelsäulenerkrankung eines Reitlehrers als Berufskrankheit nach Nr. 2110 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV)
Verfahrensgang:
Sozialgericht Berlin, Urteil von 05.2002 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
Leitsatz nicht verfügbar
Tenor:
Tenor nicht verfügbar
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Potsdam, Urteil von 11.2008 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
  • Verletzt sich der Versicherte beim Durchschreiten der Außentür, so ist darauf abzustellen, wo und wann der Gesundheitsschaden eintritt. Unerheblich bleibt, wo und wann die Ursache für den Sturz bzw die Verletzung gesetzt wurde (Anschluss an BSG vom 12.10.1973 - 2 RU 167/72 = SozR Nr 25 zu § 550 RVO). (Rn.17)
Tenor:
  • Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 17. Mai 2002 wird zurückgewiesen.
  • Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
  • Die Revision wird nicht zugelassen.

GUID: ADE39D5A
Stand: 28.08.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

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