Straßenfahrzeug/-e
Kurzbeschreibung:
Ein Straßenfahrzeug ist ein Fahrzeug, das speziell für den Einsatz auf öffentlichen Straßen und Verkehrswegen ausgelegt ist.Vorschriften- und Regelwerke:
Begriff:
DGUV Vorschrift 72 - Unfallverhütungsvorschrift - EisenbahnenDie DGUV Vorschrift 72 – Eisenbahnen ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Betrieb von Eisenbahnen festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die im Bereich von Eisenbahnen tätig sind oder mit deren Wartung und Prüfung betraut sind.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift gilt für Eisenbahnen im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), insbesondere für solche, die nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO) oder entsprechenden landesrechtlichen Regelungen betrieben werden. Ausgenommen sind Straßenbahnen, Bergbahnen und ähnliche Bahnen besonderer Bauart.
Kerninhalte
Bau und Ausrüstung: Anforderungen an die Konstruktion und Ausstattung von Eisenbahnanlagen und -fahrzeugen, einschließlich Verkehrswege, Ausweichmöglichkeiten für Versicherte, Sicherheitsabstände, Laderampen, Personenverkehrswege, höhengleiche Kreuzungen, Gleisenden, Drehscheiben, Schiebebühnen, Beleuchtungseinrichtungen, Seil- und Kettenzuganlagen, Hemmschuhe, Schienenfahrzeuge, Triebfahrzeuge, Steuerwagen, Signalmittel und Warnkleidung.
Betrieb: Regelungen zum sicheren Betrieb der Eisenbahnen, einschließlich Anforderungen an das Bedienpersonal, Betriebsanweisungen, Wartung, Instandhaltung und spezielle Bestimmungen für Eisenbahnen ohne Triebfahrzeugführer in Arbeitsstätten.
Ordnungswidrigkeiten: Festlegung von Tatbeständen, die als Ordnungswidrigkeiten gelten und entsprechend geahndet werden können.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.09.1998
Volltext: DGUV V72
GUID: AE0B5219
Stand: 15.06.2025
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