Mobbing
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Gerichtsverfahren:
Schadensersatz vom Arbeitgeber wegen Mobbing eines Arztes durch Vorgesetzten:
Auslöser für das Verfahren:Kurzbeschreibung:Der Mobbingvorwurf eines Oberartzes gegen seinen vorgesetzten Chefarzt wegen systematischem, herabwürdigendem und aggressivem Verhalten u. a. Forderungen, kurzfristig Urlaub zu ändern, abwertende Äußerungen in öffentlichen Situationen sowie wiederholt persönliche Attacken, hat zu erheblichen psychischen Belastungen geführt. Diese Vorfälle haben die psychische Erkrankung des Oberartzes verursacht, die seit November 2003 in eine andauernde Arbeitsunfähigkeit mündete. Aufgrund dieser Belastungen forderte er Schmerzensgeld und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses seines Vorgesetzen.
Arbeitsgericht Dortmund - Klage abgewiesen.
Landesarbeitsgericht Hamm - Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Bundesarbeitsgericht - Urteil des LAG Hamm aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesenEin Oberarzt in einem Krankenhaus wurde von seinem Chefarzt systematisch schikaniert. Er forderte daher Schmerzensgeld und Schadensersatz sowie die Kündigung des Vorgesetzten. Hilfsweise begehrt er das Angebot eines vergleichbaren Arbeitsplatzes, an dem er gegenüber seinem jetzigen Vorgesetzten nicht mehr weisungsgebunden ist.Verfahrensgang:Arbeitsgericht Dortmund, Urteil von 12.2004 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:Leitsatz nicht verfügbarTenor:Tenor nicht verfügbarLandesarbeitsgericht Hamm, Urteil von 03.2006 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:Leitsatz nicht verfügbarTenor:Tenor nicht verfügbarBundesarbeitsgericht, Urteil von 10.2007 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:
- Der Arbeitgeber haftet nach § 278 BGB für Schäden, die einer seiner Arbeitnehmer dadurch erleidet, dass ihn sein Vorgesetzter schuldhaft in seinen Rechten verletzt.
Tenor:
- Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm von März 2006 aufgehoben.
- Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen
Bundesarbeitsgericht, Urteil von 01.2008 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:
- Der Arbeitgeber haftet nach § 278 BGB für Schäden, die einer seiner Arbeitnehmer dadurch erleidet, dass ihn sein Vorgesetzter schuldhaft in seinen Rechten verletzt.
Tenor:Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. März 2006 - 16 Sa 76/05 - aufgehoben.Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
GUID: AE66FA92
Stand: 15.06.2025
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