Rohrleitung/-en
Kurzbeschreibung:
Rohrleitungen sind Systeme aus Rohren, die verwendet werden, um Flüssigkeiten, Gase oder Halbfeststoffe von einem Ort zum anderen zu transportieren.Vorschriften- und Regelwerke:
BG-BAUstein:
BG-Bau Baustein C474 - Dichtheitsprüfungen von Rohrleitungen
Gruppe: Bausteine der BG-Bau (Arbeitsverfahren C)
Stand: 01.07.2019
Volltext: Baustein C474
Begriff:
DGUV Vorschrift 62 - Unfallverhütungsvorschrift - Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden GerätenDie DGUV Vorschrift 62 – Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Betrieb von Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die solche Anlagen betreiben oder mit deren Wartung und Prüfung betraut sind.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift gilt für Maschinenanlagen auf Wasserfahrzeugen und schwimmenden Geräten, einschließlich Kraftmaschinen, Dampfkraftmaschinen, Hilfs- und Arbeitsmaschinen sowie deren Ausrüstungen und Zubehör. Sie findet Anwendung auf die Planung, den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb dieser Anlagen.
Kerninhalte
Allgemeine Bestimmungen: Regelungen zu Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeinen Anforderungen an Maschinenanlagen.
Bau und Ausrüstung:
Gemeinsame Bestimmungen: Anforderungen an die Aufstellung, Räume für Maschinenanlagen, Ausgänge, Notausstiege, elektrische Anlagen, Rohrleitungen, Schutz gegen Verbrennung, Behälter und Tanks, Brennstoffleitungen, Fabrikschilder, Umsteuerung des Schiffsantriebs und Befehlsübermittlung.
Verbrennungskraftmaschinen: Vorgaben zu Brennstoffen, Bedienungseinrichtungen, Warnschildern und Auspuffanlagen.
Dampfkraftmaschinen und Dampfkesselanlagen: Bestimmungen zu Einrichtungen zur Überwachung, Dampfleitungen, Sicherheitsventilen, Wasserstandsanzeigern, Speisewasserleitungen, Brennstoffzufuhr, Feuerungseinrichtungen, Rauchgasanlagen, Reinigungseinrichtungen, Entlüftungseinrichtungen, Druckmessgeräten, Temperaturmessgeräten, Wasserstandsanzeigern, Speisewasserleitungen, Brennstoffzufuhr, Feuerungseinrichtungen, Rauchgasanlagen, Reinigungseinrichtungen, Entlüftungseinrichtungen, Druckmessgeräten und Temperaturmessgeräten.
Betrieb: Regelungen zum sicheren Betrieb der Maschinenanlagen, einschließlich Anforderungen an das Bedienpersonal, Betriebsanweisungen, Wartung und Instandhaltung.
Ordnungswidrigkeiten: Festlegung von Tatbeständen, die als Ordnungswidrigkeiten gelten und entsprechend geahndet werden können.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.01.1997
Volltext: DGUV V62
Begriff:
DIN EN 1829-1 - Hochdruck-Wasserstrahlmaschinen - Sicherheitsanforderungen - Teil 1: Maschinen
Gruppe: DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand: 01.04.2021
Volltext: DIN EN 1829-1
GUID: B5C24036
Stand: 15.06.2025
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