Spille
Kurzbeschreibung:
Eine Spille ist ein zylindrisches Gerät, das hauptsächlich auf Schiffen oder in Häfen verwendet wird, um schwere Lasten zu heben oder Seile und Taue, insbesondere beim An- und Ablegen von Schiffen, zu wickeln und zu straffen. Sie wird durch manuelle Kraft oder motorisch angetrieben und hilft dabei, die Kontrolle über die Zugkraft zu behalten, die für das sichere Manövrieren von Schiffen erforderlich ist.Vorschriften- und Regelwerke:
Begriff:
DGUV Vorschrift 54 - Unfallverhütungsvorschrift - Winden, Hub- und ZuggeräteDie DGUV Vorschrift 54 – Winden, Hub- und Zuggeräte ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Winden, Hub- und Zuggeräten festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die solche Geräte betreiben oder mit deren Wartung und Prüfung betraut sind.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift gilt für alle Winden, Hub- und Zuggeräte, die zum Heben, Senken, Ziehen oder Drücken von Lasten oder Personen verwendet werden. Dazu zählen beispielsweise Trommelwinden, Seil- und Kettenzüge, Schraubenwinden und Zahnstangenwinden. Ausgenommen sind bestimmte Spezialgeräte wie z. B. Geräte auf Seeschiffen oder solche, die der Aufzugsverordnung unterliegen.
Kerninhalte
Bau und Ausrüstung: Anforderungen an die Konstruktion und Ausstattung der Geräte, einschließlich Kennzeichnungspflicht, Sicherheitsvorrichtungen, Bremsen und Notendhalteinrichtungen.
Prüfungen: Vorgaben für die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen, Führung eines Prüfnachweises und Anforderungen an sachkundige Personen.
Betrieb: Regelungen zum sicheren Betrieb der Geräte, einschließlich Anforderungen an das Bedienpersonal, Betriebsanweisungen, Aufstellung, zulässige Belastung und Maßnahmen bei festgestellten Mängeln.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.01.1997
Volltext: DGUV V54
GUID: BA0E4DB2
Stand: 15.06.2025
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