Hausmüll
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Vorschriften- und Regelwerke:
Begriff:
DGUV Vorschrift 44 - Unfallverhütungsvorschrift - MüllbeseitigungDie DGUV Vorschrift 44 – Müllbeseitigung ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Müllbeseitigung festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die mit dem Einsammeln, Befördern, Behandeln und Ablagern von Müll befasst sind.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift gilt für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Müllbeseitigung, einschließlich der dafür erforderlichen Betriebsanlagen, Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Ausrüstungen.
Kerninhalte
Allgemeine Bestimmungen: Regelungen zu Betriebsanweisungen, persönlicher Schutzausrüstung, Hygieneeinrichtungen und dem Befördern von Fahrzeugen.
Müllabfuhr: Anforderungen an die Beschaffenheit von Fahrzeugen und Geräten, Verhalten bei der Müllsammlung, Umgang mit gefährlichen Stoffen und Müllbehälterstandplätzen.
Behandlung und Ablagerung: Vorgaben für Verkehrsregelungen auf dem Betriebsgelände, Verständigungsmöglichkeiten, Bau und Ausrüstung von Müllbehandlungsanlagen sowie Anforderungen an Deponien.
Ordnungswidrigkeiten: Festlegung von Tatbeständen, die als Ordnungswidrigkeiten gelten und entsprechend geahndet werden können.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.01.1997
Volltext: DGUV V44
GUID: BA1A39E3
Stand: 15.06.2025
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