Gleisbereich/-e (Arbeiten im G~)
Keine Kurzbeschreibung verfügbar.
Vorschriften- und Regelwerke:
Begriff:
DGUV Vorschrift 77 - Unfallverhütungsvorschrift - Arbeiten im Bereich von GleisenDie DGUV Vorschrift 77 – Arbeiten im Bereich von Gleisen ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten im Gleisbereich von Schienenbahnen festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die solche Arbeiten durchführen oder mit deren Planung und Überwachung betraut sind.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift gilt für die Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten im Bereich von Gleisen (Gleisbereich) von Schienenbahnen.
Kerninhalte
Begriffsbestimmungen: Definitionen relevanter Begriffe wie "Arbeiten im Gleisbereich", "Gleisbereich", "Schienenbahnen" und "Fahrleitungen".
Pflichten des Unternehmers: Unternehmen müssen Arbeiten im Gleisbereich vorab anzeigen, Beschäftigte unterweisen und geeignete Sicherungsmaßnahmen festlegen.
Sicherungsmaßnahmen: Zu den Sicherungsmaßnahmen gehören das Erstellen einer schriftlichen Sicherungsanweisung, das Bereitstellen von Sicherungsposten oder technischen Sicherungseinrichtungen sowie das Tragen von Warnkleidung.
Besondere Gefährdungen: Bei speziellen Risiken – wie Arbeiten an mehreren Gleisen, eingeschränkter Sicht oder in der Nähe von Fahrleitungen – sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich.
Sicheres Verhalten: Beschäftigte müssen sich während der Arbeiten umsichtig und vorschriftsgemäß verhalten; Lagerung von Material und Einsatz von Maschinen sind so zu organisieren, dass keine Gefahr entsteht.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.01.1997
Volltext: DGUV V77
GUID: BDA6D28D
Stand: 15.06.2025
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