Feuerwehrfahrzeug/-e
Kurzbeschreibung:
Feuerwehrfahrzeuge sind speziell ausgerüstete Fahrzeuge, die von Feuerwehren für eine Vielzahl von Einsätzen genutzt werden. Dazu gehören unter anderem Löschfahrzeuge, Drehleitern, Rüstwagen und Einsatzleitwagen. Jedes dieser Fahrzeuge ist für spezifische Aufgaben konzipiert, wie das Löschen von Bränden, technische Hilfeleistungen, die Rettung von Personen aus Höhen oder die Koordination von Einsatzkräften vor Ort.Vorschriften- und Regelwerke:
Begriff:
DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift - FeuerwehrenDie DGUV Vorschrift 49 – Feuerwehren ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz im Feuerwehrdienst festlegt. Sie richtet sich an alle Feuerwehren, unabhängig von ihrer Organisationsform, und dient dem Schutz der Feuerwehrangehörigen bei Ausbildung, Übung und Einsatz.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift gilt für alle Tätigkeiten im Feuerwehrdienst, einschließlich der Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen, Geräten, Ausrüstungen und persönlichen Schutzausrüstungen. Sie ist sowohl für Berufs-, Werk- als auch freiwillige Feuerwehren verbindlich.
Kerninhalte
Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz: Festlegung von Verantwortlichkeiten, Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, sicherheitstechnische und medizinische Beratung sowie Anforderungen an persönliche Eignung und arbeitsmedizinische Vorsorge.
Feuerwehreinrichtungen: Anforderungen an bauliche Anlagen, Geräte, Ausrüstungen, Feuerwehrfahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen.
Betrieb: Regelungen zum Verhalten im Feuerwehrdienst, Nutzung von Schutzausrüstungen, Einsatz von Kindern und Jugendlichen, Wasserförderung, Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen, Rettungs- und Selbstrettungsübungen, Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, Dienst an Gewässern, Taucheinsätzen, Atemschutzeinsätzen sowie Umgang mit Einsturz-, Absturz- und Stromgefahren.
Ordnungswidrigkeiten: Festlegung von Tatbeständen, die als Ordnungswidrigkeiten gelten und entsprechend geahndet werden können.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.06.2018
Volltext: DGUV V49
Begriff:
DGUV Vorschrift 71 - Unfallverhütungsvorschrift - FahrzeugeDie DGUV Vorschrift 71 – Fahrzeuge ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die spezifische Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Fahrzeugen im gewerblichen Bereich festlegt. Sie richtet sich an Unternehmen und Beschäftigte, die solche Fahrzeuge betreiben oder mit deren Wartung und Prüfung betraut sind.
Anwendungsbereich
Die Vorschrift gilt für maschinell angetriebene, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge, die schneller als 8 km/h fahren können. Dazu zählen unter anderem Pkw, Lkw, Spezialfahrzeuge wie Feuerwehr- oder Krankentransportfahrzeuge sowie deren Anhänger. Ausgenommen sind unter anderem Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h, bestimmte Baumaschinen, Flurförderzeuge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Pistenraupen.
Kerninhalte
Bau und Ausrüstung: Anforderungen an die Konstruktion und Ausstattung der Fahrzeuge, einschließlich Bremsen, Beleuchtung, Sicherheitsgurten, Spiegeln, Scheibenwischern, Lenkeinrichtungen, Sitzen, Sicherheitsvorrichtungen gegen unbefugte Benutzung, Einrichtungen zur Ladungssicherung, Brandschutzmaßnahmen und Warnkleidung.
Betrieb: Regelungen zum sicheren Betrieb der Fahrzeuge, einschließlich Anforderungen an das Bedienpersonal, Betriebsanweisungen, Wartung, Instandhaltung, tägliche Sicht- und Funktionskontrollen durch den Fahrzeugführer, Verhalten bei Unfällen und besonderen Einsatzbedingungen sowie die Mitnahme von Personen.
Prüfung: Vorgaben für die regelmäßige Prüfung der Fahrzeuge auf ihren betriebssicheren Zustand durch eine sachkundige Person, mindestens einmal jährlich. Die Prüfung umfasst unter anderem Bremsen, Beleuchtung, Reifen und weitere sicherheitsrelevante Komponenten.
Ordnungswidrigkeiten: Festlegung von Tatbeständen, die als Ordnungswidrigkeiten gelten und entsprechend geahndet werden können, beispielsweise das Unterlassen der jährlichen Prüfung oder das Betreiben von Fahrzeugen mit festgestellten Mängeln.
Gruppe: UVT-Vorschriften
Stand: 01.01.1997
Volltext: DGUV V71
GUID: C161DF3B
Stand: 15.06.2025
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