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Elektrofachkraft/-fachkräfte (verantwortliche E~/ VEFK)
Keine Kurzbeschreibung verfügbar.
Vorschriften- und Regelwerke:
Begriff:
DIN VDE 1000-10 - Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen
Gruppe: VDE-Normen
Stand: 01.06.2021
Volltext: DIN VDE 1000-10
Gerichtsverfahren:
Bestellung zur verantwortlichen Elektrofachkraft wider Willen:
Auslöser für das Verfahren:Ein Arbeitgeber bestellte am 02.06.2016 auf Grund einer Anweisung einen Beschäftigten ohne dessen Einverständnis zur verantwortlichen Elektrofachkraft (vEFK). Der Beschäftigte wiedersprach dieser Bestellung.Kurzbeschreibung:Ein Mitarbeiter streitet sich mit seinem Arbeitgeber darum, ob dieser bereichtigt ist, seinem Mitarbeiter im Wege des Direktionsrecht als verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) ohne dessen Einverständnis zu bestellen.Verfahrensgang:Arbeitsgericht Berlin, Urteil von 04.2017 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:Tenor:
- Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, auf der Grundlage der Anweisung vom 02. Juni 2016 als verantwortliche Elektrofachkraft tätig zu werden und die Fach- und Aufsichtsverantwortung sowie die Rechte und Pflichten hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei elektrotechnischen Arbeiten auszuüben.
- Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, auf der Grundlage der Anweisung vom 02. Juni 2016
- Einrichtungen entsprechend der gültigen VDE 0100 und der VDE 0101 zu schaffen und zu erhalten,
- Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, um das Arbeiten und das Betreiben entsprechend der einschlägigen elektrotechnischen Vorschriften und Normen insbesondere der DGUV-Vorschrift 3 und der VDE 0105 sicherzustellen,
- die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und die Organisation der daraus resultierenden Prüfungen für die elektrischen Betriebsmittel nach VDE 0701-0702, der stationären Anlagen nach VDE 0100-600 und VDE 0105-100 der elektrischen Ausrüstung von Maschinen entsprechend Maschinenrichtlinie nach VDE 0113 und VDE 0105-100 durchzuführen.
- Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
- Der Wert des Streitgegenstands wird festgesetzt auf 10.000,00 Euro.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil von 11.2017 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:
- Die Bestellung eines Arbeitnehmers zur verantwortlichen Elektrofachkraft ist nur mit dessen Einverständnis möglich.
Tenor:
- Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26.04.2017 - 60 Ca 12108/16 - wird auf ihre Kosten bei unverändertem Streitwert in der zweiten Instanz zurückgewiesen.
- Die Revision wird nicht zugelassen.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss von 05.2018 (Az.: nur in PLUS-Version)Beteiligte:Leitsatz:
- Leitsatz nicht verfügbar.
Tenor:
- Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg von November 2017 wird als unzulässig verworfen.
- Die Beklagte hat die Kosten der Beschwerde zu tragen.
- Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
GUID: C4ABFAD5
Stand: 18.08.2025
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details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner