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Elektrofachkraft/-fachkräfte (verantwortliche E~/ VEFK)


Keine Kurzbeschreibung verfügbar.


Vorschriften- und Regelwerke:

Begriff:

DIN VDE 1000-10 - Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen


Gruppe:   VDE-Normen
Stand:      01.06.2021
Volltext:    DIN VDE 1000-10

Gerichtsverfahren:

Bestellung zur verantwortlichen Elektrofachkraft wider Willen:

Auslöser für das Verfahren:
Ein Arbeitgeber bestellte am 02.06.2016 auf Grund einer Anweisung einen Beschäftigten ohne dessen Einverständnis zur verantwortlichen Elektrofachkraft (vEFK). Der Beschäftigte wiedersprach dieser Bestellung.
Kurzbeschreibung:
Ein Mitarbeiter streitet sich mit seinem Arbeitgeber darum, ob dieser bereichtigt ist, seinem Mitarbeiter im Wege des Direktionsrecht als verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) ohne dessen Einverständnis zu bestellen.
Verfahrensgang:
Arbeitsgericht Berlin, Urteil von 04.2017 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
Tenor:
  1. Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, auf der Grundlage der Anweisung vom 02. Juni 2016 als verantwortliche Elektrofachkraft tätig zu werden und die Fach- und Aufsichtsverantwortung sowie die Rechte und Pflichten hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei elektrotechnischen Arbeiten auszuüben.
  2. Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, auf der Grundlage der Anweisung vom 02. Juni 2016
    • Einrichtungen entsprechend der gültigen VDE 0100 und der VDE 0101 zu schaffen und zu erhalten,
    • Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, um das Arbeiten und das Betreiben entsprechend der einschlägigen elektrotechnischen Vorschriften und Normen insbesondere der DGUV-Vorschrift 3 und der VDE 0105 sicherzustellen,
    • die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und die Organisation der daraus resultierenden Prüfungen für die elektrischen Betriebsmittel nach VDE 0701-0702, der stationären Anlagen nach VDE 0100-600 und VDE 0105-100 der elektrischen Ausrüstung von Maschinen entsprechend Maschinenrichtlinie nach VDE 0113 und VDE 0105-100 durchzuführen.
  1. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
  2. Der Wert des Streitgegenstands wird festgesetzt auf 10.000,00 Euro.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil von 11.2017 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
  • Die Bestellung eines Arbeitnehmers zur verantwortlichen Elektrofachkraft ist nur mit dessen Einverständnis möglich.
Tenor:
  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26.04.2017 - 60 Ca 12108/16 - wird auf ihre Kosten bei unverändertem Streitwert in der zweiten Instanz zurückgewiesen.
  2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss von 05.2018 (Az.: nur in PLUS-Version)
Beteiligte:
Leitsatz:
  • Leitsatz nicht verfügbar.
Tenor:
  1. Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg von November 2017 wird als unzulässig verworfen.
  2. Die Beklagte hat die Kosten der Beschwerde zu tragen.
  3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

GUID: C4ABFAD5
Stand: 18.08.2025
Eingelogt als: Anonym >00000000<

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2025/03/26 17:19 von M.Gerner

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