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Beschlag/-schläge


Kurzbeschreibung:

Ein Beschlag bezeichnet eine Bauteilgruppe oder Einzelteile, die an beweglichen oder festen Teilen von Bauwerken, Möbeln oder Gegenständen angebracht sind. Dazu gehören Türklinken, Scharniere, Fenstergriffe und ähnliche Vorrichtungen, die funktionale oder dekorative Zwecke erfüllen. Beschläge dienen zum Öffnen, Schließen, Verbinden oder Verstärken der entsprechenden Elemente.


Vorschriften- und Regelwerke:

Begriff:

DIN EN 12321 - Bergbaumaschinen unter Tage - Sicherheitsanforderungen an Kettenkratzerförderer


Gruppe:   DIN-Normen (incl. ISO, EN, etc.)
Stand:      01.07.2009
Volltext:    DIN EN 12321

Gerichtsurteile
weitere Eintragungen...
GUID: C6D3F043
Stand: 09.05.2024

details/details.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/08 11:46 von m.gerner

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